Heilpraktiker/in ist eine Ausbildung, die durch interne Vorschriften der Lehrgangsträger geregelt ist. Die meisten Schulen orientieren sich jedoch an der Schulsatzung der Kooperation Deutscher Heilpraktikerverbände. Die Ausbildung bereitet auf die amtsärztliche Überprüfung vor, der man sich unterziehen muss, um den Beruf ausüben zu dürfen. Je nach Lehrgangsträger können z.B. Zugangsvoraussetzungen, Dauer der Ausbildung und Abschlussbezeichnungen unterschiedlich sein. (Quelle: BERUFENET)
Das Weiterbildungsportal bietet Ihnen einen Überblick über die Weiterbildungsangebote in ganz Rheinland-Pfalz, schwerpunktmäßig aus den Bereichen der allgemeinen und beruflichen Weiterbildung. Es ist ein Angebot des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung Rheinland-Pfalz und des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz.
Beschäftigte in Rheinland-Pfalz haben das Recht, sich bis zu zehn Tage in zwei Jahren von der Arbeit freistellen zu lassen, um sich beruflich oder gesellschaftspolitisch weiterzubilden. Sie erhalten in dieser Zeit weiter ihr reguläres Gehalt und müssen dafür keinen Urlaub nehmen! Weitere Informationen und alle Veranstaltungen, für die eine Freistellung möglich ist, finden Sie über den folgenden Link.
Das Weiterbildungsportal Rheinland-Pfalz ist ein Angebot des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung Rheinland-Pfalz und des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz.