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Fachanwalt/-anwältin

Rechtsanwälte und -anwältinnen, die auf einem bestimmten Rechtsgebiet über besondere praktische Erfahrungen und theoretische Kenntnisse verfügen, dürfen gemäß Fachanwaltsordnung (FAO) den zusätzlichen Titel Fachanwalt bzw. -anwältin führen. Die Berechtigung dafür wird von der zuständigen Rechtsanwaltskammer nach Maßgabe der Fachanwaltsordnung verliehen. Praktische Erfahrungen werden durch persönliche und weisungsfreie Bearbeitung von Fällen im Fachgebiet belegt, der Nachweis der theoretischen Kenntnisse erfolgt durch einen erfolgreich absolvierten Fachanwaltslehrgang, welcher mindestens 120 Stunden umfasst. Dieser kann in Vollzeit oder Teilzeit absolviert werden und wird auch als Fernunterricht angeboten. (Quelle: BERUFENET)

Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie in der Wikipedia

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Das Weiterbildungsportal bietet Ihnen einen Überblick über die Weiterbildungsangebote in ganz Rheinland-Pfalz, schwerpunktmäßig aus den Bereichen der allgemeinen und beruflichen Weiterbildung. Es ist ein Angebot des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung Rheinland-Pfalz und des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz.

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Frei für Bildung

Beschäftigte in Rheinland-Pfalz haben das Recht, sich bis zu zehn Tage in zwei Jahren von der Arbeit freistellen zu lassen, um sich beruflich oder gesellschaftspolitisch weiterzubilden. Sie erhalten in dieser Zeit weiter ihr reguläres Gehalt und müssen dafür keinen Urlaub nehmen! Weitere Informationen und alle Veranstaltungen, für die eine Freistellung möglich ist, finden Sie über den folgenden Link.

Zur Bildungsfreistellung

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