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HöHENPASS GmbH, Koblenz

Über den Anbieter

HöHENPASS ist Ihr Partner für Persönliche Absturz Schutzausrüstung und
Arbeitssicherheit

Trainings und Mitarbeiterschulungen sind wichtig, damit die Sicherheit am Arbeitsplatz gewährleistet ist.
HöHENPASS bietet verschiedene Schulungen im Bereich Absturzsicherung (u.a. Irata, Fisat, BGG, Steigen und Retten, Beengte Räume, Richtige Anwendung von PSA, etc.) auf Basis der gesetzlichen Grundlagen und individuell angepasst an jeden Anwendungsbereich.

Gesetzliche Grundlagen und anführende berufsgenossenschaftliche Richtlinien bilden die Grundlage für die Arbeit im absturzgefährdeten Raum. Obwohl die Vorschriften selbst keine großen Überraschungen mehr beherbergen, beleuchten sie doch einige Schwerpunkte, die fälschlicherweise oft als nicht bedeutend angesehen werden. Beispiele sind Rettungsmaßnahmen sowie Unterweisungen und Training von Mitarbeitern.

Unterweisungen und Trainings sind daher nicht nur wichtig, sondern auch gesetzlich vorgeschrieben. Der
Anwender muss laut Gesetz, wie bei jeder Persönlichen Schutzausrüstung im sicheren und sachgemäßen
Umgang mit der PSAgA (Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz) geschult sein und diesen regelmäßig
üben. Dazu muss der Unternehmer nach Unfallverhütungsvorschrift „Grundsätze der Prävention“ (BGV A1)
§ 31 besondere Unterweisungen mit Übungen durchführen.

Anbieterinformation erstellt am 24.01.18, zuletzt geändert am 19.10.22, 0% Vollständigkeit
Hinweise zur förmlichen Vollständigkeit der Kursinfos sagen nichts aus über die Qualität der Kurse selbst. Mehr erfahren

Das Portal

Das Weiterbildungsportal bietet Ihnen einen Überblick über die Weiterbildungsangebote in ganz Rheinland-Pfalz, schwerpunktmäßig aus den Bereichen der allgemeinen und beruflichen Weiterbildung. Es ist ein Angebot des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung Rheinland-Pfalz und des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz.

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Frei für Bildung

Beschäftigte in Rheinland-Pfalz haben das Recht, sich bis zu zehn Tage in zwei Jahren von der Arbeit freistellen zu lassen, um sich beruflich oder gesellschaftspolitisch weiterzubilden. Sie erhalten in dieser Zeit weiter ihr reguläres Gehalt und müssen dafür keinen Urlaub nehmen! Weitere Informationen und alle Veranstaltungen, für die eine Freistellung möglich ist, finden Sie über den folgenden Link.

Zur Bildungsfreistellung

Für Unternehmen

Die berufliche und betriebliche Weiterbildung stellt eine wichtige Säule der Fachkräftesicherung in Rheinland-Pfalz dar.

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