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Architektenkammer Rheinland-Pfalz

Über den Anbieter

Die Architektenkammer des Landes Rheinland-Pfalz besteht seit dem Jahr 1950 als Körperschaft des öffentlichen Rechts und ist damit nahezu so alt wie die Bundesrepublik Deutschland.

Grundlage für ihre Tätigkeit ist das Architektengesetz in seiner novellierten Fassung vom 16. Dezember 2005 (GVBl. vom 22. Dezember 2005, S. 505).

Alle in die Architektenliste eingetragenen Architekten, Innenarchitekten, Landschaftsarchitekten und Stadtplaner - unabhängig davon, ob sie ihren Beruf freiberuflich, gewerblich oder als Angestellter bzw. Beamter betreiben - gehören der Kammer als Mitglieder an.

Aufgaben der Architektenkammer Rheinland-Pfalz
Die Aufgaben der Architektenkammer lassen sich in vier Schwerpunkten zusammenfassen:

  • Förderung der planerisch gestalterischen Qualität unserer Umwelt und Lebensräume
  • Berücksichtigung verbraucherschützender Bestimmungen einschließlich des Berufsordnungsrechtes
  • Vertretung berufsständischer Interessen
  • Erbringung von Serviceleistungen für Kammermitglieder

Das Architektengesetz nennt entsprechend folgende Aufgaben für die
Kammerarbeit:
die Förderung der Baukultur, des Bauwesens, der Landschaftspflege und der
städtebaulichen Entwicklung
die Wahrung der beruflichen Belange und des Ansehens des Berufsstandes
die Festlegung und Überwachung der Berufspflichten.

Konkret wird gefordert:

  • die berufliche Aus- und Fortbildung zu fördern,
  • die Behörden in Fragen zu beraten, die die Tätigkeitsbereiche der Kammermitglieder betreffen,
  • die Beilegung von Streitigkeiten als Schiedsstelle,
  • auf Anforderung von Behörden oder Gerichten Gutachten, insbesondere zu berufsständischen Fragen, zu erstatten
  • Sachverständige zu bestellen, zu vereidigen und auf Verlangen von Behörden und Gerichten zu benennen,
  • die Zusammenarbeit der Architektenkammern der Bundesländer zu fördern.

Der administrative Schwerpunkt liegt bei der Führung der Architektenliste und Erteilung der für die Berufsausübung notwendigen Bescheinigungen und Auskünfte.

Die Mitglieder der Architektenkammer haben für die Ausübung ihrer Berufstätigkeit Anspruch, von der Kammer unterstützt zu werden, soweit es sich um grundsätzliche Angelegenheiten handelt, die die Belange der Kammermitglieder in ihrer Gesamtheit oder einer Fachrichtung oder Tätigkeitsart berühren.

Anbieterinformation erstellt am 24.01.11, zuletzt geändert am 30.07.21, 0% Vollständigkeit
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Das Portal

Das Weiterbildungsportal bietet Ihnen einen Überblick über die Weiterbildungsangebote in ganz Rheinland-Pfalz, schwerpunktmäßig aus den Bereichen der allgemeinen und beruflichen Weiterbildung. Es ist ein Angebot des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung Rheinland-Pfalz und des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz.

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Frei für Bildung

Beschäftigte in Rheinland-Pfalz haben das Recht, sich bis zu zehn Tage in zwei Jahren von der Arbeit freistellen zu lassen, um sich beruflich oder gesellschaftspolitisch weiterzubilden. Sie erhalten in dieser Zeit weiter ihr reguläres Gehalt und müssen dafür keinen Urlaub nehmen! Weitere Informationen und alle Veranstaltungen, für die eine Freistellung möglich ist, finden Sie über den folgenden Link.

Zur Bildungsfreistellung

Für Unternehmen

Die berufliche und betriebliche Weiterbildung stellt eine wichtige Säule der Fachkräftesicherung in Rheinland-Pfalz dar.

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