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Selbstverwaltung und Interessenvertretung
Die Handwerkskammern vertreten ihre Mitglieder in vielerlei Hinsicht. Zu den Kernaufgaben der Kammern in Deutschland gehören die in der Handwerksordnung gesetzlich zugewiesenen Aufgaben der Selbstverwaltung des Handwerks.
Dazu zählen unter anderem die Eintragung der Betriebe in die Handwerksrolle, die Registrierung der Ausbildungsverträge in der Lehrlingsrolle, die Regelung der beruflichen Bildung und der überbetrieblichen Ausbildung.
Weiterhin ist die Kammer für die diversen Prüfungen von den Fortbildungen bis zur Meisterprüfung zuständig. Aber auch das Sachverständigenwesen oder die Stellungnahme zur Bauleitplanung fallen in diesen Aufgabenbereich
Die Handwerkskammer Trier setzt sich, gemeinsam mit den anderen Handwerksorganisationen, bei der Politik dafür ein, dass die politischen Rahmenbedingungen für die Betriebe verbessert werden. Die Handwerkskammer ist gesetzlich dazu verpflichtet, die Behörden bei der Förderung des Handwerks durch Anregungen, Vorschläge und die Erstellung von Gutachten zu unterstützen und regelmäßig Berichte über die Verhältnisse des Handwerks zu erstatten.
Diesen Aufgaben kommt die Handwerkskammer auf Aufforderung des Staates, in den meisten Fällen aber aus eigener Initiative, z. B. bei der Einbringung eigener politischer Vorschläge nach.
Gute Aus- und Weiterbildung: Ihre Zukunft im Handwerk
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Ob Berufsauswahl, Lehrstellensuche, Berufsausbildung, Gesellenprüfung, Meister oder Betriebswirt des Handwerks - wir beraten Sie gerne. Wir kennen alle finanziellen Fördermöglichkeiten für Ihre erfolgreiche Aus- und Weiterbildung.
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Ihr Vorteil: unsere Bildungszentren sind ganz in Ihrer Nähe! Standorte existieren in Trier, Kenn, Wittlich und Gerolstein.
Neben den Beratungsdienstleistungen nimmt die Handwerkskammer staatliche Aufgaben im Bereich der Aus- und Weiterbildung wahr. Die Handwerkskammer überwacht als zuständige Stelle die Berufsvorbereitung und Berufsausbildung im Handwerk und regelt die Gesellen- und Meisterprüfungen.