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Berufsförderungswerk (BFW) Birkenfeld

Über den Anbieter

Das Berufsförderungswerk ist eine anerkannte Einrichtung der beruflichen Rehabilitation gem. § 35 SGB IX. Vorrangige Aufgabe des Berufsbildungswerkes ist die Ausbildung oder Qualifizierung von Menschen mit Behinderung oder gesundheitlichen Einschränkungen. Die Teilnahme erfolgt über die Träger der beruflichen Rehabilitation (Deutsche Rentenversicherung, Bundesagentur für Arbeit und Berufsgenossenschaften). Die Ausbildungen und Qualifizierungen erfolgen in den Berufsfeldern:

  • Kaufmännisch- verwaltende Berufe
  • Bauberufe
  • Berufe der Elektro- und Informationstechnik
  • Maschinenbau
  • Sozialberufe

Die Ausbildungen und Qualifizierungen stehen jedoch auch Teilnehmerinnen und Teilnehmern im Rahmen von Bildugsgutscheinen oder als Selbstzahler offen.

Ein besonderer Schwerpunkt unserer Arbeit ist die Durchführung von individuellen Qualifizierungen. Aufbauend auf den derzeitigen Kenntnisstand des Teilnehmers bzw. der Teilnehmerin wird auf die Anforderungen des zukünftigen Arbeitsplatzes ein individueller Qualifizierungsplan entworfen.

Die Ausbildungen und Qualifizierungen erfolgen durch fest angestellte Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen. Die Räume entsprechen höchsten Anforderungen und hinsichtlich ihrer Ausstattung den aktuellen Anforderungen des Arbeitsmarktes. Die Ausbildung erfolgt nach einem Erwachsenen pädagogischen Konzept (ganzheitliche berufliche Rehabilitation Erwachsener).

Anbieterinformation erstellt am 22.09.10, zuletzt geändert am 19.10.18, 84% Vollständigkeit
Hinweise zur förmlichen Vollständigkeit der Kursinfos sagen nichts aus über die Qualität der Kurse selbst. Mehr erfahren

Das Portal

Das Weiterbildungsportal bietet Ihnen einen Überblick über die Weiterbildungsangebote in ganz Rheinland-Pfalz, schwerpunktmäßig aus den Bereichen der allgemeinen und beruflichen Weiterbildung. Es ist ein Angebot des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung Rheinland-Pfalz und des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz.

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Frei für Bildung

Beschäftigte in Rheinland-Pfalz haben das Recht, sich bis zu zehn Tage in zwei Jahren von der Arbeit freistellen zu lassen, um sich beruflich oder gesellschaftspolitisch weiterzubilden. Sie erhalten in dieser Zeit weiter ihr reguläres Gehalt und müssen dafür keinen Urlaub nehmen! Weitere Informationen und alle Veranstaltungen, für die eine Freistellung möglich ist, finden Sie über den folgenden Link.

Zur Bildungsfreistellung

Für Unternehmen

Die berufliche und betriebliche Weiterbildung stellt eine wichtige Säule der Fachkräftesicherung in Rheinland-Pfalz dar.

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