Über den Anbieter
Als einzige Bildungsstätte ihrer Art in Rheinland-Pfalz hat sich die Landesschule seit ihrer Eröffnung 1899 zu einem Kompetenzzentrum für die Belange blinder und sehbehinderter Kinder und Jugendlicher entwickelt – mit umfangreichen Aufgabenfeldern im schulischen und sozialen Bereich. Dadurch unterstützt sie die erfolgreiche Teilhabe der jungen blinden und sehbehinderten Menschen an der Gesellschaft.
Frühförderung: Der erste Aufgabenbereich umfasst die intensive Beratung und Begleitung blinder und sehbehinderter Kinder von der Geburt bis zum Schuleintritt. In 13 dezentralen Außenstellen werden landesweit bis zu 300 Kinder betreut.
Die beiden eigenständigen Förderschulformen Schule für Blinde und Schule für Sehbehinderte sind organisatorisch als Ganztagsschule in verpflichtender Form zusammengefasst. Beide Schulformen gliedern sich in verschiedene Schulstufen/Bildungsgänge mit folgenden Schulabschlüssen: Abschluss Grundschule, Abschluss Berufsreife (früher Hauptschulabschluss), Abschluss besondere Form der Berufsreife und Abschluss der Schule mit dem Förderschwerpunkt ganzheitliche Entwicklung.
Durch den zweijährigen Besuch der Berufsfachschule 1 und 2 (Schwerpunkt Wirtschaft und Verwaltung) im Anschluss an die Berufsreife kann der qualifizierte Sekundarabschluss I erworben werden.
Mit dem Abschluss der besonderen Form der Berufsreife oder anderen schulischen Voraussetzungen besteht in unserer Werkstatt die Möglichkeit der Ausbildung zum Bürsten- und Pinselmacher, im Vorfeld durch den Besuch des Berufsvorbereitungsjahres BVJ.