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Berufsbildende Schulen (BBS) Neuwied - Landesschule für Blinde und Sehbehinderte

Über den Anbieter

Als einzige Bildungsstätte ihrer Art in Rheinland-Pfalz hat sich die Landesschule seit ihrer Eröffnung 1899 zu einem Kompetenzzentrum für die Belange blinder und sehbehinderter Kinder und Jugendlicher entwickelt – mit umfangreichen Aufgabenfeldern im schulischen und sozialen Bereich. Dadurch unterstützt sie die erfolgreiche Teilhabe der jungen blinden und sehbehinderten Menschen an der Gesellschaft.

Frühförderung: Der erste Aufgabenbereich umfasst die intensive Beratung und Begleitung blinder und sehbehinderter Kinder von der Geburt bis zum Schuleintritt. In 13 dezentralen Außenstellen werden landesweit bis zu 300 Kinder betreut.

Die beiden eigenständigen Förderschulformen Schule für Blinde und Schule für Sehbehinderte sind organisatorisch als Ganztagsschule in verpflichtender Form zusammengefasst. Beide Schulformen gliedern sich in verschiedene Schulstufen/Bildungsgänge mit folgenden Schulabschlüssen: Abschluss Grundschule, Abschluss Berufsreife (früher Hauptschulabschluss), Abschluss besondere Form der Berufsreife und Abschluss der Schule mit dem Förderschwerpunkt ganzheitliche Entwicklung.

Durch den zweijährigen Besuch der Berufsfachschule 1 und 2 (Schwerpunkt Wirtschaft und Verwaltung) im Anschluss an die Berufsreife kann der qualifizierte Sekundarabschluss I erworben werden.

Mit dem Abschluss der besonderen Form der Berufsreife oder anderen schulischen Voraussetzungen besteht in unserer Werkstatt die Möglichkeit der Ausbildung zum Bürsten- und Pinselmacher, im Vorfeld durch den Besuch des Berufsvorbereitungsjahres BVJ.

Anbieterinformation erstellt am 05.07.10, zuletzt geändert am 21.08.20, 0% Vollständigkeit
Hinweise zur förmlichen Vollständigkeit der Kursinfos sagen nichts aus über die Qualität der Kurse selbst. Mehr erfahren

Das Portal

Das Weiterbildungsportal bietet Ihnen einen Überblick über die Weiterbildungsangebote in ganz Rheinland-Pfalz, schwerpunktmäßig aus den Bereichen der allgemeinen und beruflichen Weiterbildung. Es ist ein Angebot des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung Rheinland-Pfalz und des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz.

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Frei für Bildung

Beschäftigte in Rheinland-Pfalz haben das Recht, sich bis zu zehn Tage in zwei Jahren von der Arbeit freistellen zu lassen, um sich beruflich oder gesellschaftspolitisch weiterzubilden. Sie erhalten in dieser Zeit weiter ihr reguläres Gehalt und müssen dafür keinen Urlaub nehmen! Weitere Informationen und alle Veranstaltungen, für die eine Freistellung möglich ist, finden Sie über den folgenden Link.

Zur Bildungsfreistellung

Für Unternehmen

Die berufliche und betriebliche Weiterbildung stellt eine wichtige Säule der Fachkräftesicherung in Rheinland-Pfalz dar.

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