Inhalt
Unternehmen, die an der Beförderung gefährlicher Güter beteiligt sind, müssen schriftlich (mindestens) einen Gefahrgutbeauftragten* bestellen. Als Gefahrgutbeauftragter darf nur tätig werden, wer über einen gültigen Schulungsnachweis verfügt. Durch die Teilnahme an der Prüfungsvorbereitung werden die Kenntnisse vertieft, die zur Prüfung vor der IHK benötigt werden.
- Allgemeine Vorschriften (Gefahrgutbeförderungsgesetz, GGVSEB/ADR) - Dokumentation (Begleitpapiere) - Fahrzeug- und Beförderungsarten - Umschließungen, Ausrüstung - Kennzeichnung, Bezettelung und orangefarbene Tafeln - Durchführung der Beförderung (Be-
Abschluss: Teilnahmebestätigung der DEKRA Akademie
Zielgruppe: Personen, die die Prüfung zum Gefahrgutbeauftragten ablegen wollen, speziell in Verbindung mit dem Verkehrsträger Straße.
Voraussetzungen: Es sind keine besonderen Voraussetzungen zu erfüllen
Hinweis: *) Zur besseren Lesbarkeit wurde auf weibliche Wortformen verzichtet. Selbstverständlich beziehen sich alle Informationen und Angaben sowohl auf Frauen wie Männer
- Sonstiges Merkmal
- Gefahrgutbeauftragte/r i