Inhalt
Feststellung, Verringerung oder Beseitigung von Vermittlungshemmnissen Im Rahmen der Aktivierungsmaßnahmen gemäß § 45 Abs.1 Nr. 2 SGB III besteht die Möglichkeit, Sie auf Ihrem Weg in ein Beschäftigungsverhältnis zu unterstützen. Das Maßnahmeangebot dient zur Kenntnisvermittlung (Auffrischung bzw. Aktualisierung der berufsfachlichen Kenntnisse) in den verschiedenen Bereichen mit optionalen Praktikum.
? Allgemeine Rechtsgrundlagen ? Rechtsgrundlagen GewO, BewachV ? Rechtsgrundlagen Strafrecht, BDSG ? Eingriffsbefugnisse, Rechtsgrundlagen ? Grundzüge Sicherheitstechnik, Aufgaben Werkschutz ? Veranstaltungssicherheit ? Gefährdungsanalyse und Prävention ? Prüfungsvorbereitung
Abschluss: DEKRA-Zertifikat u. IHK Prüfung Sachkunde §34a GewO
Gültig: Der Ausbildungsnachweis gilt unbefristet
Zielgruppe: Personen, die eine berufliche Zukunft im Sicherheitsgewerbe (z. B. Sicherheitsfachkraft im Bewachungsgewerbe, Night Service Agent, Flughafensicherheit) anstreben. Sicherheitsmitarbeiter arbeiten selbständig und zielorientiert mit ihren Kollegen im Personen-, Werks- oder Objektschutz. Hinzu kommen Tätigkeiten in Notruf- und Serviceleitstellen sowie im Revier- und Streifendienst.
- Zur besseren Lesbarkeit wurde auf weibliche Wortformen verzichtet. Selbstverständlich beziehen sich alle Informationen und Angaben sowohl auf Frauen wie Männer
Voraussetzungen: Mindestalter 18 Jahre, Gute Deutschkenntnisse in Wort und Schrift. Ausnahmeregelungen in Absprache zwischen Kostenträger und Bildungsträger.
Rechtliche Grundlage:
- Zertifikat
- Sachkundeprüfung Bewachungsgewerbe § 34a GewO (Bewachungsverordnung)