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Kenntnisvermittlung Schutz und Sicherheit (K Wach §34a)

Dieses Angebot ist abgelaufen.

Inhalt

Feststellung, Verringerung oder Beseitigung von Vermittlungshemmnissen Im Rahmen der Aktivierungsmaßnahmen gemäß § 45 Abs.1 Nr. 2 SGB III besteht die Möglichkeit, Sie auf Ihrem Weg in ein Beschäftigungsverhältnis zu unterstützen. Das Maßnahmeangebot dient zur Kenntnisvermittlung (Auffrischung bzw. Aktualisierung der berufsfachlichen Kenntnisse) in den verschiedenen Bereichen mit optionalen Praktikum.

? Allgemeine Rechtsgrundlagen ? Rechtsgrundlagen GewO, BewachV ? Rechtsgrundlagen Strafrecht, BDSG ? Eingriffsbefugnisse, Rechtsgrundlagen ? Grundzüge Sicherheitstechnik, Aufgaben Werkschutz ? Veranstaltungssicherheit ? Gefährdungsanalyse und Prävention ? Prüfungsvorbereitung

Abschluss: DEKRA-Zertifikat u. IHK Prüfung Sachkunde §34a GewO

Gültig: Der Ausbildungsnachweis gilt unbefristet

Zielgruppe: Personen, die eine berufliche Zukunft im Sicherheitsgewerbe (z. B. Sicherheitsfachkraft im Bewachungsgewerbe, Night Service Agent, Flughafensicherheit) anstreben. Sicherheitsmitarbeiter arbeiten selbständig und zielorientiert mit ihren Kollegen im Personen-, Werks- oder Objektschutz. Hinzu kommen Tätigkeiten in Notruf- und Serviceleitstellen sowie im Revier- und Streifendienst.

  • Zur besseren Lesbarkeit wurde auf weibliche Wortformen verzichtet. Selbstverständlich beziehen sich alle Informationen und Angaben sowohl auf Frauen wie Männer

Voraussetzungen: Mindestalter 18 Jahre, Gute Deutschkenntnisse in Wort und Schrift. Ausnahmeregelungen in Absprache zwischen Kostenträger und Bildungsträger.

Rechtliche Grundlage:

Zertifikat
Sachkundeprüfung Bewachungsgewerbe § 34a GewO (Bewachungsverordnung)

Das Portal

Das Weiterbildungsportal bietet Ihnen einen Überblick über die Weiterbildungsangebote in ganz Rheinland-Pfalz, schwerpunktmäßig aus den Bereichen der allgemeinen und beruflichen Weiterbildung. Es ist ein Angebot des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung Rheinland-Pfalz und des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz.

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Frei für Bildung

Beschäftigte in Rheinland-Pfalz haben das Recht, sich bis zu zehn Tage in zwei Jahren von der Arbeit freistellen zu lassen, um sich beruflich oder gesellschaftspolitisch weiterzubilden. Sie erhalten in dieser Zeit weiter ihr reguläres Gehalt und müssen dafür keinen Urlaub nehmen! Weitere Informationen und alle Veranstaltungen, für die eine Freistellung möglich ist, finden Sie über den folgenden Link.

Zur Bildungsfreistellung

Für Unternehmen

Die berufliche und betriebliche Weiterbildung stellt eine wichtige Säule der Fachkräftesicherung in Rheinland-Pfalz dar.

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