Inhalt
Stationäre Alten- und Pflegeheime, ambulante Pflegedienste sowie Krankenhäuser sind verpflichtet, ihre Leistungen nach dem allgemein anerkannten Stand fachlicher Erkenntnisse zu erbringen. So ist auch das Hygienefachpersonal nach § 12 der bayerischen Landeshygieneverordnung verpflichtet, mindestens im Abstand von zwei Jahren an entsprechenden Fortbildungsveranstaltungen der Infektionshygiene teilzunehmen. Dem Fachpersonal muss hierfür Gelegenheit zur Teilnahme an den für sie bestimmten Fortbildungsveranstaltungen auf dem Gebiet der Infektionshygiene gegeben werden. Ziel des Seminars ist, dass Sie mit den für Ihre Beauftragung neusten Richtlinien und Anforderungen vertraut werden. Sie erhalten konkrete Hinweise für eine effiziente Umsetzung von Hygienestandards und profitieren von dem persönlichen Austausch im Fachkollegenkreis.
- Aktualisierte gesetzliche Vorgaben zum Hygienemanagement - Effiziente Organisation der Hygiene - Mikrobiologische Qualitätskontrollen - Wann prüfe ich was wie oft? - Hygienemaßnahmen bei infektiösen Patienten/ Bewohnern - Personelle und organisatorische Anforderungen gem. RKI-Richtlinie - Überwachung der erstellten Hygiene- und Desinfektionspläne - Kommunikation für Hygienebeauftragte - Fragen/ Erfahrungsaustausch aus der Praxis für die Praxis
Abschluss: Teilnahmebescheinigung der DEKRA Akademie 'Pflichtfortbildung für Hygienebeauftragte in der Pflege/ Hygienefachkräfte' Für die Teilnahme erhalten Sie 10 Fortbildungspunkte für die Registrierung beruflich Pflegender.
Gültig: 2 Jahre
Zielgruppe: - Hygienefachkräfte - Hygienebeauftragte in der Pflege - Altenpfleger* - Gesundheits- und Krankenpfleger - Heilerziehungspfleger
- Zur besseren Lesbarkeit wurde auf weibliche Wortformen verzichtet. Selbstverständlich beziehen sich alle Informationen und Angaben sowohl auf Frauen wie Männer
Voraussetzungen: Möglichst Grundlagenschulung 40-Std. Wochenkurs für Hygienebeauftragte
Rechtliche Grundlage: - § 12 MedHygV (Verordnung zur Hygiene und Infektionsprävention in medizinischen Einrichtungen Bayern) in Verbindung mit § 23 IfsG (Infektionsschutzgesetz) - KRINKO/RKI-Empfehlung 'Personelle und organisatorische Voraussetzungen zur Prävention nosokomial
- Sonstiges Merkmal
- Hygienebeauftragte/r
Auffrischung (Lernzielniveau) i