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Gefährdungsbeurteilung - Qualifizierung zum erstellen von Gefährdungsbeurteilungen

Dieses Angebot ist abgelaufen.

Inhalt

Der Arbeitgeber hat bei der Gefährdungsbeurteilung nach § 5 des Arbeitsschutzgesetzes unter Berücksichtigung der Anhänge 1 bis 5, des § 6 der Gefahrstoffverordnung und der allgemeinen Grundsätze des § 4 des Arbeitsschutzgesetzes die notwendigen Maßnahmen für die sichere Bereitstellung und Benutzung der Arbeitsmittel zu ermitteln. Dabei hat er insbesondere die Gefährdungen zu berücksichtigen, die mit der Benutzung des Arbeitsmittels selbst verbunden sind und die am Arbeitsplatz durch Wechselwirkungen der Arbeitsmittel untereinander oder mit Arbeitsstoffen oder der Arbeitsumgebung hervorgerufen werden.

  • Rechtliche Grundlagen und Regelwerke (ASiG, ArbSchG, GefStoffV, BetrSichV) - Vorgehensweise bei der Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen - Kennzeichnung - Beispiele - Gefährdungsfaktoren und Maßnahmen - Programme zur Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen - Brand- und Explosionsschutz - Workshop Teilnehmer sind in der Lage, Gefährdungen im Unternehmen zu ermitteln, zu beurteilen und haftungssicher zu dokumentieren

Abschluss: Teilnahmebestätigung der DEKRA Akademie "Beauftragte Person zur Durchführung von Gefährdungsbeurteilungen im Unternehmen"

Gültig: Es wird empfohlen, bei Änderungen der Vorschriften Auffrischungskurse zu besuchen

Zielgruppe: Mitarbeiter* aus den Abteilungen Produktion, Büro, Instandhaltung, Qualitätsmanagement, Arbeitsschutz / Arbeitssicherheit. Führungskräfte, Unternehmer

  • Zur besseren Lesbarkeit wurde auf weibliche Wortformen verzichtet. Selbstverständlich beziehen sich alle Informationen und Angaben sowohl auf Frauen wie Männer

Voraussetzungen: - Einschlägige Kenntnisse im Arbeits-, Umwelt- und Gesundheitsschutz - Aktuell gültige Vorschriften im Bezug auf den Arbeitsschutz

Rechtliche Grundlage: ArbSchG §§ 3-6, GefStoffV § 6, BetrSichV § 3

Das Portal

Das Weiterbildungsportal bietet Ihnen einen Überblick über die Weiterbildungsangebote in ganz Rheinland-Pfalz, schwerpunktmäßig aus den Bereichen der allgemeinen und beruflichen Weiterbildung. Es ist ein Angebot des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung Rheinland-Pfalz und des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz.

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Frei für Bildung

Beschäftigte in Rheinland-Pfalz haben das Recht, sich bis zu zehn Tage in zwei Jahren von der Arbeit freistellen zu lassen, um sich beruflich oder gesellschaftspolitisch weiterzubilden. Sie erhalten in dieser Zeit weiter ihr reguläres Gehalt und müssen dafür keinen Urlaub nehmen! Weitere Informationen und alle Veranstaltungen, für die eine Freistellung möglich ist, finden Sie über den folgenden Link.

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Für Unternehmen

Die berufliche und betriebliche Weiterbildung stellt eine wichtige Säule der Fachkräftesicherung in Rheinland-Pfalz dar.

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