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Baumaschinen bedienen - Unterweisung für Fahr- und Bedienpersonal

Dieses Angebot ist abgelaufen.

Inhalt

Durch unsachgemäße Bedienung von Baumaschinen steigt die Gefahr von Unfällen und Schäden. Die Vorschriften und Hinweise der Baumaschinenhersteller und der Berufsgenossenschaften sind daher einzuhalten. Jede Person, die eine Baumaschine bedient, ist dementsprechend zu unterweisen. Die richtige Bedienung der Maschinen ist Grundlage für Arbeitssicherheit, eine hohe Effizienz und Qualität der Arbeit.

  • Rechtliche Grundlagen, Unfallverhütungs- und Bedienungsvorschriften - Sicherheitsregeln, Arbeitsschutz, persönliche Schutzausrüstungen - Maschinentypen, Geräteauswahl und Einsatzfälle - Baumaschinenkunde, Arbeitskunde - Baustoff- und Bodenkunde - Kraft- und Schmierstoffe, Umweltschutz - Standsicherheit, Sicherheitsabstände, Baustellensicherung - Sicheres Abstellen, Verladen und Transportieren von Baumaschinen - Pflege und Wartung, Sichtkontrollen und Funktionsproben - Verhalten bei Störungen, Unfällen und Gefahren - Praktische Übungen - Theorieprüfung und praktischer Einzeltest

Abschluss: Zertifikat "Baumaschinenbediener" mit interner Prüfung durch die DEKRA Akademie (schriftl. u. praktisch) u. maschinentyp- u. personenbezogener Baumaschinenbediener-Ausweis (DEKRA)

Gültig: Der personenbezogene Bedienerausweis und das Zertifikat gelten unbefristet.

Zielgruppe: Personen, die bereits Baumaschinen bedienen bzw. zukünftig dafür eingesetzt werden.

  • Zur besseren Lesbarkeit wurde auf weibliche Wortformen verzichtet. Selbstverständlich beziehen sich alle Informationen und Angaben sowohl auf Frauen wie Männer

Voraussetzungen: Mindestalter 18 Jahre, gesundheitliche Eignung sowie Besitz des für den Straßentransport erforderlichen Führerschein

Rechtliche Grundlage: Arbeitsschutzgesetz, BetrSichV, DGUV Vorschrift 1 (BGV A1), DGUV Vorschrift 38 (BGV C22), DGUV Regel 100-500 (BGR 500)

Mindestteilnehmerzahl: 10

Sonstiges Merkmal
Baugerätebediener/in [privatrechtlich]

Das Portal

Das Weiterbildungsportal bietet Ihnen einen Überblick über die Weiterbildungsangebote in ganz Rheinland-Pfalz, schwerpunktmäßig aus den Bereichen der allgemeinen und beruflichen Weiterbildung. Es ist ein Angebot des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung Rheinland-Pfalz und des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz.

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Frei für Bildung

Beschäftigte in Rheinland-Pfalz haben das Recht, sich bis zu zehn Tage in zwei Jahren von der Arbeit freistellen zu lassen, um sich beruflich oder gesellschaftspolitisch weiterzubilden. Sie erhalten in dieser Zeit weiter ihr reguläres Gehalt und müssen dafür keinen Urlaub nehmen! Weitere Informationen und alle Veranstaltungen, für die eine Freistellung möglich ist, finden Sie über den folgenden Link.

Zur Bildungsfreistellung

Für Unternehmen

Die berufliche und betriebliche Weiterbildung stellt eine wichtige Säule der Fachkräftesicherung in Rheinland-Pfalz dar.

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