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Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten - Nachschulung

Dieses Angebot ist abgelaufen.

Inhalt

Der Sachkundenachweis "Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten nach DGUV Vorschrift 3" gilt nicht ein Leben lang!

Frischen Sie Ihre Kenntnisse als Elektrofachkraft auf, damit Ihnen die Anerkennung bei den Berufsgenossenschaften nicht verlorengeht!

Sollte keine Nachschulung mit Wiederholungsprüfung erfolgen, wird die Qualifikation zur Elektrofachkraft automatisch ungültig.

Ohne Sachkundenachweis besteht im Schadensfall keine rechtliche Absicherung.

Die eintägige Nachschulung mit Wiederholungsprüfung ist in der Regel spätestens nach 3-5 Jahren nach der Erstschulung oder nach einer bereits abgelegten Wiederholungsschulung durchzuführen um auf dem neusten Stand der Technik zu bleiben.

Ihr Vorteil
Auffrischung des Sachkundenachweis "Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten"

Wichtig für wen?
Die Nachschulung richtet sich an Facharbeiter/innen, Gesell/-innen und Meisterinnen, deren Sachkundenachweis zur Elektrofachkraft nach DGUV Vorschrift 3 für festgelegte Tätigkeiten nach DGUV Vorschrift 3 erneuert werden muss.

Inhalt

  • Auffrischung der Grundkenntnisse
  • Änderung der VDE-Vorschriften
  • Messübungen
  • Prüfung

Zulassungsvoraussetzungen
Erfolgreich abgelegte Prüfung zur "Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten" wird vorausgesetzt.
Die Prüfung darf nicht länger als 5 Jahre vorbei sein.

Abschluss
Teilnahmezertifikat

Zertifikat
Fachkraft - Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten (gemäß DGUV)
Unterrichtsart
Präsenzunterricht

Das Portal

Das Weiterbildungsportal bietet Ihnen einen Überblick über die Weiterbildungsangebote in ganz Rheinland-Pfalz, schwerpunktmäßig aus den Bereichen der allgemeinen und beruflichen Weiterbildung. Es ist ein Angebot des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung Rheinland-Pfalz und des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz.

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Frei für Bildung

Beschäftigte in Rheinland-Pfalz haben das Recht, sich bis zu zehn Tage in zwei Jahren von der Arbeit freistellen zu lassen, um sich beruflich oder gesellschaftspolitisch weiterzubilden. Sie erhalten in dieser Zeit weiter ihr reguläres Gehalt und müssen dafür keinen Urlaub nehmen! Weitere Informationen und alle Veranstaltungen, für die eine Freistellung möglich ist, finden Sie über den folgenden Link.

Zur Bildungsfreistellung

Für Unternehmen

Die berufliche und betriebliche Weiterbildung stellt eine wichtige Säule der Fachkräftesicherung in Rheinland-Pfalz dar.

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