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Der Exportkontrollbeauftragte - Aufgaben und Verantwortlichkeiten in der täglichen Praxis

Inhalt

Zu Ihren täglichen (oder künftigen) Aufgaben als Exportkontrollbeauftragter gehört die Prüfung von Ausfuhrsendungen auf die Einhaltung der exportrechtlichen Vorschriften ebenso wie deren Kontrolle auf Verbote und Beschränkungen. Damit sind Sie Zentralstelle bei allen Lieferungen Ihres Unternehmens und verantwortlich, dass Exportkontrollprozesse implementiert sind und funktionieren. In diesem Seminar erhalten Sie das notwendige Wissen, um die betrieblichen Abläufe vom Einkauf bis zur Ausfuhr erfolgreich zu organisieren und erfahren, was bei selbst festgestellten Fehlern zu tun ist (Stichwort "Selbstanzeige", § 22 AWG). Abgerundet wird der Tag mit einem Blick auf Ihre Rechte und Pflichten innerhalb des Unternehmens sowie gegenüber den Behörden und der damit verbundenen Haftung .- Güterklassifizierung nach den Ausfuhrlisten und Codierung für die
Ausfuhranmeldung

  • Einhaltung des Länderembargos
  • Umsetzung der Sanktionslistenprüfung
  • Elektronischer Datentransfer und Exportkontrolle
  • Einbindung des Lieferanten in die exportkontrollrechtlichen Prozesse
  • Aufsichtspflichten und Organisationsmaßnahmen
  • Umsetzung der BAFA-Vorgaben zum Internat Compliance Program
  • Haftung bei Verstößen
  • Bußgeldbefreiende "Selbstanzeige" nach dem Außenwirtschaftsgesetz
  • Praxisbeispiele

    Ansprechpartner: Angela Rosenberg
    Telefon: +49.261.3047183
    Fax: +49.261.3047123
    Email: rosenberg@ihk-akademie-koblenz.de

    Teilnahmebescheinigung

    Art: Fortbildung/Qualifizierung

Termine

Für dieses Angebot ist momentan eine Zeit bzw. Ort bekannt:

ZeitenArtPreisOrtBemerkungen
13.05.24 08:30 - 16:30 Uhr Ganztägig
Mo.
425  Josef-Görres-Platz 19
56068 Koblenz

max. 15 Teilnehmer

Dauer: bis 3 Tage

Mindestteilnehmer: 3

Das Portal

Das Weiterbildungsportal bietet Ihnen einen Überblick über die Weiterbildungsangebote in ganz Rheinland-Pfalz, schwerpunktmäßig aus den Bereichen der allgemeinen und beruflichen Weiterbildung. Es ist ein Angebot des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung Rheinland-Pfalz und des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz.

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Frei für Bildung

Beschäftigte in Rheinland-Pfalz haben das Recht, sich bis zu zehn Tage in zwei Jahren von der Arbeit freistellen zu lassen, um sich beruflich oder gesellschaftspolitisch weiterzubilden. Sie erhalten in dieser Zeit weiter ihr reguläres Gehalt und müssen dafür keinen Urlaub nehmen! Weitere Informationen und alle Veranstaltungen, für die eine Freistellung möglich ist, finden Sie über den folgenden Link.

Zur Bildungsfreistellung

Für Unternehmen

Die berufliche und betriebliche Weiterbildung stellt eine wichtige Säule der Fachkräftesicherung in Rheinland-Pfalz dar.

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