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Servicekraft für Schutz und Sicherheit (IHK) - Vorbereitung auf die Externenprüfung

Dieses Angebot ist abgelaufen.

Inhalt

Der Bedarf an privaten Sicherheitskräften ist in den vergangenen Jahren erheblich gestiegen. Die Möglichkeiten der Beschäftigung in diesem Bereich sind breiter gefächert, da dieses Berufsbild auch kaufmännische Anteile enthält.

  • Lehrgangseinführung, Berufsbild, Schlüsselqualifikationen - Rechtsgrundlagen für Sicherheitsdienste - spezielle Rechtskunde - Strafrecht - Privatrecht - Öffentliches Recht - Sicherheitsdienst - Sicherheitsbereiche - Arbeitsorganisation - Informations- und Kommunikationstechnik - Qualitätssichernde Maßnahmen - Kommunikation und Kooperation - Teamarbeit und Kooperation - Kundenorientierte Kommunikation - Schutz und Sicherheit - Verhalten und Handeln bei Schutz- und Sicherungsmaßnahmen - Sicherheitstechnische Einrichtungen und Hilfsmittel - Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht - Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes - Sicherheits- und Gesundheitsschutz bei der Arbeit - Umweltschutz

Abschluss: Berufsabschluss 'Servicekraft für Schutz und Sicherheit' mit Prüfung vor der Industrie- und Handelskammer.

Zielgruppe: Personen mit umfangreichen praktischen Erfahrungen aus dem Sicherheitsgewerbe, die einen Berufsabschluss nachholen möchten.

Voraussetzungen: Allgemeinbildung: Hauptschulabschluss oder vergleichbarer Abschluss Berufsausbildung: Abgeschlossene Berufsausbildung oder mehrjährige Berufserfahrung. Berufspraxis: Mindestens 3 Jahre Berufspraxis im Sicherheitsgewerbe (nachgewiesen) Ausnahmeregelung

Grundlage(n): Nach § 45 Berufsbildungsgesetz (BBiG) können Personen in besonderen Fällen zur Abschlussprüfung in einem Ausbildungsberuf zugelassen werden, wenn sie nachweisen, dass sie 'mindestens das Eineinhalbfache der Zeit, die als Ausbildungszeit vorgeschrieben ist, in dem Beruf tätig gewesen [sind], in dem die Prüfung abgelegt werden soll.'

Hinweis: *) Zur besseren Lesbarkeit wurde auf weibliche Wortformen verzichtet. Selbstverständlich beziehen sich alle Informationen und Angaben sowohl auf Frauen wie Männer

Abschluss
Fachkraft - Schutz und Sicherheit (Ausbildungsberuf (BBiG), PrüfO vom 21.05.08) i
Abschlussart
Externenprüfung (Nachholen von Schul- und Berufsabschlüssen) i

Das Portal

Das Weiterbildungsportal bietet Ihnen einen Überblick über die Weiterbildungsangebote in ganz Rheinland-Pfalz, schwerpunktmäßig aus den Bereichen der allgemeinen und beruflichen Weiterbildung. Es ist ein Angebot des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung Rheinland-Pfalz und des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz.

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Frei für Bildung

Beschäftigte in Rheinland-Pfalz haben das Recht, sich bis zu zehn Tage in zwei Jahren von der Arbeit freistellen zu lassen, um sich beruflich oder gesellschaftspolitisch weiterzubilden. Sie erhalten in dieser Zeit weiter ihr reguläres Gehalt und müssen dafür keinen Urlaub nehmen! Weitere Informationen und alle Veranstaltungen, für die eine Freistellung möglich ist, finden Sie über den folgenden Link.

Zur Bildungsfreistellung

Für Unternehmen

Die berufliche und betriebliche Weiterbildung stellt eine wichtige Säule der Fachkräftesicherung in Rheinland-Pfalz dar.

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