Inhalt
Der Bedarf an privaten Sicherheitskräften ist in den vergangenen Jahren erheblich gestiegen. Die Möglichkeiten der Beschäftigung in diesem Bereich sind breiter gefächert, da dieses Berufsbild auch kaufmännische Anteile enthält.
- Lehrgangseinführung, Berufsbild, Schlüsselqualifikationen - Rechtsgrundlagen für Sicherheitsdienste - spezielle Rechtskunde - Strafrecht - Privatrecht - Öffentliches Recht - Sicherheitsdienst - Sicherheitsbereiche - Arbeitsorganisation - Informations- und Kommunikationstechnik - Qualitätssichernde Maßnahmen - Kommunikation und Kooperation - Teamarbeit und Kooperation - Kundenorientierte Kommunikation - Schutz und Sicherheit - Verhalten und Handeln bei Schutz- und Sicherungsmaßnahmen - Sicherheitstechnische Einrichtungen und Hilfsmittel - Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht - Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes - Sicherheits- und Gesundheitsschutz bei der Arbeit - Umweltschutz
Abschluss: Berufsabschluss 'Servicekraft für Schutz und Sicherheit' mit Prüfung vor der Industrie- und Handelskammer.
Zielgruppe: Personen mit umfangreichen praktischen Erfahrungen aus dem Sicherheitsgewerbe, die einen Berufsabschluss nachholen möchten.
Voraussetzungen: Allgemeinbildung: Hauptschulabschluss oder vergleichbarer Abschluss Berufsausbildung: Abgeschlossene Berufsausbildung oder mehrjährige Berufserfahrung. Berufspraxis: Mindestens 3 Jahre Berufspraxis im Sicherheitsgewerbe (nachgewiesen) Ausnahmeregelung
Grundlage(n): Nach § 45 Berufsbildungsgesetz (BBiG) können Personen in besonderen Fällen zur Abschlussprüfung in einem Ausbildungsberuf zugelassen werden, wenn sie nachweisen, dass sie 'mindestens das Eineinhalbfache der Zeit, die als Ausbildungszeit vorgeschrieben ist, in dem Beruf tätig gewesen [sind], in dem die Prüfung abgelegt werden soll.'
Hinweis: *) Zur besseren Lesbarkeit wurde auf weibliche Wortformen verzichtet. Selbstverständlich beziehen sich alle Informationen und Angaben sowohl auf Frauen wie Männer