Inhalt
Wer im Kfz-Gewerbe tätig ist, wird nahezu täglich mit Systemen wie Airbag und Gurtstraffer konfrontiert. Der Umgang mit diesen pyrotechnischen Komponenten birgt aber auch ein gewaltiges Gefahrenpotenzial. Deshalb fordert der Gesetzgeber schon seit langem für den beteiligten Personenkreis den entsprechenden Sachkundenachweis. Aufgrund der geltenden Gesetzeslage müssen die Unternehmen damit rechnen, dass von behördlicher Seite aus die Kontrollen bezüglich der benötigten Voraussetzungen intensiviert werden. Wer mit pyrotechnischen Gegenständen im Bereich Kfz umgehen will, muss eine beauftragte Person bestellen, und diese Tätigkeit (§14 SprengG) der zuständigen Behörde anzeigen. Zuwiderhandlungen stellen mindestens einen Verstoß gegen den §41 des SprengG dar. Die Inhalte dieses Seminars entsprechen der eingeschränkten Fachkunde gem. Sprengstoffverordnung.
Theorie (7 UE) - Rechtsgrundlagen und Richtlinien - Allgemeines zur Pyrotechnik im Fahrzeug - Übersicht, Aufbau und Funktion der Systeme - Charakterisierung der verwendeten Explosivstoffe - Lagerung und Beförderung - Entsorgung - Handhabung und Umgang Praxis (1 UE) - Airbag Live-Zündung
Abschluss: Teilnahmebestätigung der DEKRA Akademie
Zielgruppe: Mitarbeiter* im Kfz- und angrenzenden Bereichen, die Umgang mit pyrotechnischen Gegenständen haben.
Voraussetzungen: Berufserfahrung im Kfz-Bereich.
Grundlage: § 14 SprengG./ § 24 SprengG.
Terminoption: auf Anfrage
Hinweis: *) Zur besseren Lesbarkeit wurde auf weibliche Wortformen verzichtet. Selbstverständlich beziehen sich alle Informationen und Angaben sowohl auf Frauen wie Männer
- Sonstiges Merkmal
- Beauftragte i