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Berufe der Lagerlogistik - Teilqualifikation Wareneingang (TQ1)

Dieses Angebot ist abgelaufen.

Inhalt

Das Konzept der zertifizierten Teilqualifizierungen, entwickelt im Auftrag der Bundesagentur für Arbeit, stellt einen neuen Qualifizierungsansatz für Maßnahmen der geförderten beruflichen Weiterbildung dar. Gering qualifizierte Arbeitsuchende oder gering qualifizierte Beschäftige können Schritt für Schritt entlang einer bundeseinheitlichen standardisierten Teilqualifikation (TQ) zum Berufsabschluss geführt werden.

  • Modul 1: Wareneingang - Modul 2: Innerbetrieblicher Transport - Modul 3: Lagerung von Gütern - Modul 4: Kommissionierung - Modul 5: Versand - Modul 6: Disponieren - Modul 7: Logistik

Abschluss: Zertifikat der DEKRA Akademie Zertifikat TQ1 ?Wareneingang?

Gültig:

Zielgruppe: Arbeitssuchende Personen, die im Bereich der Lagerlogistik eine berufliche Zukunft und einen anerkannten Berufsabschluss anstreben.

  • Zur besseren Lesbarkeit wurde auf weibliche Wortformen verzichtet. Selbstverständlich beziehen sich alle Informationen und Angaben sowohl auf Frauen wie Männer

Voraussetzungen: - Nach Möglichkeit Hauptschulabschluss - Deutsch in Wort und Schrift - Für den Erwerb des Gabelstaplerführerscheins: - Körperliche und geistige Eignung zum Führen von Flurförderfahrzeugen

Rechtliche Grundlage: Nach § 45 Berufsbildungsgesetz (BBiG) können Personen in besonderen Fällen zur Abschlussprüfung in einem Ausbildungsberuf zugelassen werden, wenn sie nachweisen, dass sie "mindestens das Eineinhalbfache der Zeit, die als Ausbildungszeit vorgeschrieben ist, in dem Beruf tätig gewesen [sind], in dem die Prüfung abgelegt werden soll."

Abschluss
Fachkraft - Lagerlogistik (Ausbildungsberuf (BBiG), PrüfO vom 26.07.04) i
Förderungsart
Bildungsgutschein (nach AZAV, Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung) i
Sonstiges Merkmal
Teilqualifikation

Das Portal

Das Weiterbildungsportal bietet Ihnen einen Überblick über die Weiterbildungsangebote in ganz Rheinland-Pfalz, schwerpunktmäßig aus den Bereichen der allgemeinen und beruflichen Weiterbildung. Es ist ein Angebot des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung Rheinland-Pfalz und des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz.

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Frei für Bildung

Beschäftigte in Rheinland-Pfalz haben das Recht, sich bis zu zehn Tage in zwei Jahren von der Arbeit freistellen zu lassen, um sich beruflich oder gesellschaftspolitisch weiterzubilden. Sie erhalten in dieser Zeit weiter ihr reguläres Gehalt und müssen dafür keinen Urlaub nehmen! Weitere Informationen und alle Veranstaltungen, für die eine Freistellung möglich ist, finden Sie über den folgenden Link.

Zur Bildungsfreistellung

Für Unternehmen

Die berufliche und betriebliche Weiterbildung stellt eine wichtige Säule der Fachkräftesicherung in Rheinland-Pfalz dar.

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