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Fachschule Sozialwesen Fr Sozialpädagogik - Berufsbegleitende Teilzeitausbildung

Dieses Angebot ist abgelaufen.

Inhalt

Ziel

Die Ausbildung zum/zur staatlich anerkannten Erzieher/in befähigt zur pädagogischen Arbeit in den Bereichen der Kinder- und Jugendhilfe, den sonderpädagogischen Arbeitsfeldern und den Ganztagsschulen.

Die Berufsbegleitende Teilzeitausbildung wird im Rahmen eines Schulversuchs des Landes Rheinland-Pfalz durchgeführt.

Aufnahmevoraussetzungen

Aufnahmevoraussetzungen für die Fachrichtung Sozialpädagogik sind

1. Möglichkeit

Qualifizierter Sekundarabschluss I („Mittlere Reife“) und eine abgeschlossene, mindestens zweijährige Berufsausbildung (nach dem Berufsbildungsgesetz, der Handwerksordnung, bundes- oder landesrechtlich geregelt oder als gleichwertig anerkannt).

2. Möglichkeit

Qualifizierter Sekundarabschluss I („Mittlere Reife“) und eine mindestens dreijährige hauptberufliche einschlägige Tätigkeit (= eine Berufstätigkeit in einem sozialpädagogischen Arbeitsfeld).

3. Möglichkeit

Qualifizierter Sekundarabschluss I („Mittlere Reife“) und das mindestens dreijährige Führen eines Familienhaushalts mit mindestens einem minderjährigen Kind.

4. Möglichkeit

Allgemeine Hochschulreife oder Fachhochschulreife und ein mindestens viermonatiges Praktikum in einer sozial- oder sonderpädagogischen Einrichtung.*

Weitere Berufserfahrungen (auch fachfremde) sind ausdrücklich erwünscht!

  • Ein freiwilliges soziales Jahr in sozial- oder sonderpädagogischen Einrichtungen kann angerechnet werden.

Wichtiger Hinweis!
Die Ausbildung findet je zur Hälfte in der Schule (an zwei Wochentagen) und in einer sozialpädagogischen Einrichtung (an den restlichen Tagen) statt und dauert drei Jahre.
Die Zusage eines Schulplatzes erfolgt unter dem Vorbehalt, dass die/der Schüler/in rechtzeitig vor Beginn der Ausbildung einen Dienstvertrag einer sozialpädagogischen Einrichtung mit 50% der regulären Arbeitszeit (vergütungspflichtig) in der Schule vorlegt. Alle in der Ausbildung üblichen Praktika sind durch das Dienstverhältnis abgedeckt.

Abschluss

Staatlich anerkannte Erzieherin/Staatlich anerkannter Erzieher (Sozialpädagogik)

Übergangsmöglichkeiten

Der Abschluss der Fachschule ist nach § 11 Abs. 7 Satz 6 des Schulgesetzes der Fachhochschulreife gleichwertig und berechtigt zum Studium an Fachhochschulen in Rheinland-Pfalz.

In Verbindung mit der Fachhochschulreife (z. B. erworben im Fachhochschulreifeunterricht) ist der Übergang in die Berufsoberschule II möglich.

Ferner kann nach erfolgreichem Abschluss und einer danach liegenden, mindestens einjährigen hauptberufliche Tätigkeit in einer sozialpädagogischen oder sonderpädagogischen Einrichtung, die Weiterbildung zur Heilpädagogin/zum Heilpädagogen begonnen werden.

Unter http:/­/­berufsbildendeschule.­bildung-rp.­d.­.­ finden sie allgemeine Informationen zu Fachrichtungen und Schwerpunkten an Fachschulen in Rheinland-Pfalz.

Abschluss
FACHHOCHSCHULREIFE (allgemein oder fachgebunden) i
Erzieher/in (Fachschule, staatl., PrüfO Landesrecht) i

Das Portal

Das Weiterbildungsportal bietet Ihnen einen Überblick über die Weiterbildungsangebote in ganz Rheinland-Pfalz, schwerpunktmäßig aus den Bereichen der allgemeinen und beruflichen Weiterbildung. Es ist ein Angebot des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung Rheinland-Pfalz und des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz.

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Frei für Bildung

Beschäftigte in Rheinland-Pfalz haben das Recht, sich bis zu zehn Tage in zwei Jahren von der Arbeit freistellen zu lassen, um sich beruflich oder gesellschaftspolitisch weiterzubilden. Sie erhalten in dieser Zeit weiter ihr reguläres Gehalt und müssen dafür keinen Urlaub nehmen! Weitere Informationen und alle Veranstaltungen, für die eine Freistellung möglich ist, finden Sie über den folgenden Link.

Zur Bildungsfreistellung

Für Unternehmen

Die berufliche und betriebliche Weiterbildung stellt eine wichtige Säule der Fachkräftesicherung in Rheinland-Pfalz dar.

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