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Rechnungswesen - Auffrischungstraining

Inhalt

In diesem Modul wird Ihr eingestaubtes Wissen wieder aufgefrischt. Im ersten Teil werden in zügigem Tempo alle wesentlichen Themen der Finanzbuchführung aufgegriffen und im zweiten Teil mit Hilfe einer einfachen Finanzbuchführungssoftware praktisch geübt. Dabei kann nicht die ganze Finanzbuchführung geschult sondern lediglich Wissenslücken ausgemacht und gefüllt werden.

Im Theorieteil werden die Aufgaben und gesetzlichen Grundlagen des Rechnungswesens wiederholt. Nach kurzem Durchgang durch die Grundelemente der doppelten Buchführung werden die wiederkehrenden Arbeiten im laufenden Geschäftsverkehr durchgesprochen. Mit einer Zusammenfassung üblicher vorbereitender Abschlussarbeiten und der Betrachtung des Jahresabschlusses endet die erste Woche.

Im Praxisteil der zweiten Woche werden nach einer kurzen Einführung in das Buchhaltungsprogramm GS-Office und der Anlage eines Mandanten und der für die Übungen nötigen Stammdaten, die Buchungen des täglichen Geschäftsverkehrs geübt.

  • Agentur für Arbeit (SGB III) und Jobcenter (SGB II)

  • Deutsche Rentenversicherung

  • Berufsgenossenschaften

  • Berufsförderungsdienst der Bundeswehr

  • Selbstzahlung mit individueller Zahlungsbedingungen möglich
  • Dauer: 90 Stunden

    Voraussetzung:

  • Förderungsart
    Bildungsgutschein (nach AZAV, Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung) i
    Sonstiges Merkmal
    Auffrischung (Lernzielniveau) i

    Termine

    Für dieses Angebot ist momentan eine Zeit bzw. Ort bekannt:

    ZeitenArtPreisOrtBemerkungen
    Beginnt laufend 526 
    kostenlos per Bildungsgutschein
    Konrad-Adenauer-Platz 5
    56410 Montabaur

    Tagesunterricht
    Vollzeit/Teilzeit

    Das Portal

    Das Weiterbildungsportal bietet Ihnen einen Überblick über die Weiterbildungsangebote in ganz Rheinland-Pfalz, schwerpunktmäßig aus den Bereichen der allgemeinen und beruflichen Weiterbildung. Es ist ein Angebot des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung Rheinland-Pfalz und des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz.

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    Frei für Bildung

    Beschäftigte in Rheinland-Pfalz haben das Recht, sich bis zu zehn Tage in zwei Jahren von der Arbeit freistellen zu lassen, um sich beruflich oder gesellschaftspolitisch weiterzubilden. Sie erhalten in dieser Zeit weiter ihr reguläres Gehalt und müssen dafür keinen Urlaub nehmen! Weitere Informationen und alle Veranstaltungen, für die eine Freistellung möglich ist, finden Sie über den folgenden Link.

    Zur Bildungsfreistellung

    Für Unternehmen

    Die berufliche und betriebliche Weiterbildung stellt eine wichtige Säule der Fachkräftesicherung in Rheinland-Pfalz dar.

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