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QM-Beauftragte/-r

Inhalt

Mit einer schlechten Dienstleistung oder einem fehlerhaften Produkt lässt sich kein Kunde begeistern. Deshalb setzen immer mehr Unternehmen ein eigenes Qualitätsmanagementsystem ein, um für alle Käufer die gleiche Qualität garantieren zu können. Erleben Sie anhand einer Musterfirma, wie ein Qualitätssicherungssystem implementiert wird und erwerben Sie praxisnah die Kenntnisse und Fähigkeiten eines Qualitätsbeauftragten.
Im Bereich QM-Beauftragter stehen Ihnen folgende Themenfelder zur Auswahl:


  • Qualitätsmanagement - Grundlagen

  • Qualitätsmanagement - Arbeitsvorbereitung

  • Qualitätsmanagement in der Abteilung Einkauf

  • Qualitätsmanagement in der Abteilung Verkauf

  • Qualitätsmanagement in der Abteilung Produktion

  • Reklamationsmanagement

  • Musterung

  • Qualitätsmanagement in der Abteilung Lager und Versand

  • Qualitätsmanagement im Bereich Controlling

  • Grafische Darstellung von QM-Daten

Informationen zum Lernsystem

Das MWS besteht aus verschiedenen thematischen Modulen. Nach Absprache mit der Agentur für Arbeit wird in einem persönlichen Beratungsgespräch ein individueller Qualifizierungsplan entwickelt. Ausgangspunkt sind dabei Ihre Vorkenntnisse und Ihre Ziele. Den Beginntermin können Sie ggf. in Absprache mit der Agentur für Arbeit selber festlegen. Sie lernen und arbeiten bei der DAA mit Fallstudien, Übungsmandanten und verschiedenen anderen Lernmaterialien (z. B. Videos) und werden von einem Lernberater betreut und von Dozenten unterrichtet.

Dauer: mehr als 1 Monat bis 3 Monate

Voraussetzung:

Zertifikat
Qualitätsbeauftragte/r
Förderungsart
Bildungsgutschein (nach AZAV, Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung) i

Das Portal

Das Weiterbildungsportal bietet Ihnen einen Überblick über die Weiterbildungsangebote in ganz Rheinland-Pfalz, schwerpunktmäßig aus den Bereichen der allgemeinen und beruflichen Weiterbildung. Es ist ein Angebot des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung Rheinland-Pfalz und des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz.

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Frei für Bildung

Beschäftigte in Rheinland-Pfalz haben das Recht, sich bis zu zehn Tage in zwei Jahren von der Arbeit freistellen zu lassen, um sich beruflich oder gesellschaftspolitisch weiterzubilden. Sie erhalten in dieser Zeit weiter ihr reguläres Gehalt und müssen dafür keinen Urlaub nehmen! Weitere Informationen und alle Veranstaltungen, für die eine Freistellung möglich ist, finden Sie über den folgenden Link.

Zur Bildungsfreistellung

Für Unternehmen

Die berufliche und betriebliche Weiterbildung stellt eine wichtige Säule der Fachkräftesicherung in Rheinland-Pfalz dar.

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