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Personalfachkaufmann/-frau

Inhalt

Der Lehrgang bereitet vor auf die Fortbildungsprüfung zum anerkannten Abschluss 'gepr. Personalfachkaufmann/-frau (IHK).
Personalfachkaufleute sind erfahrene Praktiker, die bereits auf verschiedenen Stationen des Personalwesen berufliche Erfahrungen sammeln konnten, und die durch berufliche Weiterbildung eine systematische Erweiterung und Vielfalt ihrer praktischen Kenntnisse erfahren haben. Sie sind damit Fachkräfte, die Einblick in die vielfältigen Aufgaben des Personalressorts besitzen und auf Grund langjähriger Berufserfahrung das Instrumentarium praktischer Personalarbeit beherrschen.

Bildungsgutschein
Deutsche Rentenversicherung Bund
Bildungsprämie
QualiScheck Rheinland-Pfalz
Kammerprüfung

Dauer: Auf Anfrage

Voraussetzung: - abgeschlossene Ausbildung in einem anerkannten kaufmännischen oder verwaltenden Beruf und danach eine mindesten zweijährige Berufspraxis im Personal- und Sozialwesen oder

  • abgeschlossene Ausbildung in einem anderen anerkannten Ausbildungsberuf und danach eine mindestens dreijährige Berufspraxis im Personal- und Sozialwesen oder
  • eine mindestens fünfjährige Berufspraxis im Personal- und Sozialwesen

Bis zum Ablegen der letzten Prüfungsleistung ist der Nachweis der berufs- und arbeitspädagogischen Kenntnisse gemäß der Ausbildereignungsverordnung zu erbringen. Der Ausbilderlehrgang wird bei der DAA zweimal jährlich angeboten.

Abschluss
Fachkaufmann/-frau - Personal (PrüfO vom 09.12.19) i
Förderungsart
Bildungsgutschein (nach AZAV, Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung) i

Das Portal

Das Weiterbildungsportal bietet Ihnen einen Überblick über die Weiterbildungsangebote in ganz Rheinland-Pfalz, schwerpunktmäßig aus den Bereichen der allgemeinen und beruflichen Weiterbildung. Es ist ein Angebot des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung Rheinland-Pfalz und des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz.

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Frei für Bildung

Beschäftigte in Rheinland-Pfalz haben das Recht, sich bis zu zehn Tage in zwei Jahren von der Arbeit freistellen zu lassen, um sich beruflich oder gesellschaftspolitisch weiterzubilden. Sie erhalten in dieser Zeit weiter ihr reguläres Gehalt und müssen dafür keinen Urlaub nehmen! Weitere Informationen und alle Veranstaltungen, für die eine Freistellung möglich ist, finden Sie über den folgenden Link.

Zur Bildungsfreistellung

Für Unternehmen

Die berufliche und betriebliche Weiterbildung stellt eine wichtige Säule der Fachkräftesicherung in Rheinland-Pfalz dar.

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