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Verkäufer/-in

Dieses Angebot ist abgelaufen.

Inhalt

Verkäufer/-innen verkaufen Waren und Dienstleistungen, informieren und beraten Kunden und bieten Serviceleistungen an. Zu ihrem Aufgabengebieten gehören das Annehme der Ware, das Auszeichnen der Preise und die ansprechende Präsentation. Weiterhin sind sie für Qualitätskontrollen , das Bestellen der Ware und die Bearbeitung von Reklamationen verantwortlich.

Das Einsatzgebiet von Verkäufer/-innen ist sehr vielfältig und reicht von Einzelhandelsfachgeschäften, über Supermärkte und Kaufhäuser bis zum Vermietungs- und Verleihgewerbe.

Beispielhafte Tätigkeitsfelder sind:

  • Einkauf und Verkauf
  • Kundenberatung
  • Kasse und Abrechnung
  • Reklamationsbearbeitung
  • Werbung und Verkaufsförderung
  • Sortimentsgestaltung

Weitere Informationen finden Sie unter Kaufmann/-frau im Einzelhandel in BERUFENET.
Die Teilnahme an unseren Lehrgängen ist nach dem Sozialgesetzbuch III förderungsfähig. Allerdings ist eine finanzielle Förderung an bestimmte persönliche Voraussetzungen geknüpft.
Wir geraten Sie gern !
Kammerprüfung

Dauer: mehr als 1 Jahr bis 2 Jahre

Voraussetzung: Schulabschluss und/oder abgeschlossene Berufsausbildung oder mehrjährige Berufserfahrung, ggf. Eignungsüberprüfung vor Ort

Abschluss
Verkäufer/in (Ausbildungsberuf (BBiG), PrüfO vom 01.08.17) i
Förderungsart
Bildungsgutschein (nach AZAV, Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung) i
Sonstiges Merkmal
Umschulung (PrüfO bundeseinheitlich) i

Termine

Termine in anderen Regionen. Bundesweite Suche: www.iwwb.de

Das Portal

Das Weiterbildungsportal bietet Ihnen einen Überblick über die Weiterbildungsangebote in ganz Rheinland-Pfalz, schwerpunktmäßig aus den Bereichen der allgemeinen und beruflichen Weiterbildung. Es ist ein Angebot des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung Rheinland-Pfalz und des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz.

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Frei für Bildung

Beschäftigte in Rheinland-Pfalz haben das Recht, sich bis zu zehn Tage in zwei Jahren von der Arbeit freistellen zu lassen, um sich beruflich oder gesellschaftspolitisch weiterzubilden. Sie erhalten in dieser Zeit weiter ihr reguläres Gehalt und müssen dafür keinen Urlaub nehmen! Weitere Informationen und alle Veranstaltungen, für die eine Freistellung möglich ist, finden Sie über den folgenden Link.

Zur Bildungsfreistellung

Für Unternehmen

Die berufliche und betriebliche Weiterbildung stellt eine wichtige Säule der Fachkräftesicherung in Rheinland-Pfalz dar.

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