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Veranstaltungskaufmann/-frau

Dieses Angebot ist abgelaufen.

Inhalt

Veranstaltungskaufleute planen und organisieren Messen, Kongresse, Konzerte oder Ausstellungen. Sie erarbeiten zielgruppengerechte Konzepte erstellen Regie- und Ablaufpläne gemeinsam mit Künstlern, Architekten, Designern und Technikern und sind verantwortlich für die Durchführung und Nachbereitung inklusive Erfolgskontrolle. Kostenkalkulation und Bewertung von Veranstaltungsrisiken gehören ebenso dazu wie die Berücksichtigung veranstaltungstechnischer Anforderungen, Gegebenheiten und Vorschriften. Der Veranstaltungskaufmann/die Veranstaltungskauffrau berät und betreut Kunden vor und während der Veranstaltung und bearbeitet die kaufmännischen und personalwirtschaftlichen Vorgänge.

Beispielhafte Tätigkeitsfelder sind:


  • Veranstaltungen konzipieren und organisieren

  • Veranstaltungen durchführen

  • Veranstaltungen nachbereiten

  • kaufmännische Aufgaben

  • Marketing

Weitere Informationen finden Sie unter: Veranstaltungskaufmann/-frau in BERUFENET.
Die Teilnahme an unseren Lehrgängen ist nach dem Sozialgesetzbuch III förderungsfähig. Allerdings ist eine finanzielle Förderung an bestimmte persönliche Voraussetzungen geknüpft.
Kammerprüfung

Dauer: 2 Jahre und 1 Monate

Voraussetzung: Schulabschluss und/oder abgeschlossene Berufsausbildung oder mehrjährige Berufserfahrung, ggf. Eignungsüberprüfung vor Ort

Abschluss
Kaufmann/-frau - Veranstaltungen (Ausbildungsberuf (BBiG), PrüfO vom 24.05.16) i
Förderungsart
Bildungsgutschein (nach AZAV, Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung) i
Sonstiges Merkmal
Umschulung (PrüfO bundeseinheitlich) i

Termine

Termine in anderen Regionen. Bundesweite Suche: www.iwwb.de

Das Portal

Das Weiterbildungsportal bietet Ihnen einen Überblick über die Weiterbildungsangebote in ganz Rheinland-Pfalz, schwerpunktmäßig aus den Bereichen der allgemeinen und beruflichen Weiterbildung. Es ist ein Angebot des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung Rheinland-Pfalz und des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz.

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Frei für Bildung

Beschäftigte in Rheinland-Pfalz haben das Recht, sich bis zu zehn Tage in zwei Jahren von der Arbeit freistellen zu lassen, um sich beruflich oder gesellschaftspolitisch weiterzubilden. Sie erhalten in dieser Zeit weiter ihr reguläres Gehalt und müssen dafür keinen Urlaub nehmen! Weitere Informationen und alle Veranstaltungen, für die eine Freistellung möglich ist, finden Sie über den folgenden Link.

Zur Bildungsfreistellung

Für Unternehmen

Die berufliche und betriebliche Weiterbildung stellt eine wichtige Säule der Fachkräftesicherung in Rheinland-Pfalz dar.

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