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Kaufmann/-frau im Gesundheitswesen

Dieses Angebot ist abgelaufen.

Inhalt

Kaufleute im Gesundheitswesen arbeiten unter anderem in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen oder Arztpraxen. Sie planen und organisieren Verwaltungsvorgänge, Geschäftsprozesse und Dienstleistungen an der Schnittstelle zwischen den Heil-, Pflege- und Beratungsberufen, den Kunden oder Patienten und den Abrechnungsstellen. Sie wenden sozial- und gesundheitsrechtliche Regelungen an, informieren und betreuen Kunden und erstellen die Leistungsabrechnung mit Krankenkassen und sonstigen Kostenträgern. Der Kaufmann im Gesundheitswesen/die Kauffrau im Gesundheitswesen führen Kalkulationen durch, beschaffen und verwalten benötigte Materialien und finden ihren Einsatz im betrieblichen Finanz- und Rechnungswesen oder auch im Personalwesen.

Beispielhafte Tätigkeitsfelder sind:


  • Organisation und allgemeine Verwaltung

  • Kundenbetreuung

  • Leistungsabrechnung

  • Personalwirtschaft

Weitere Informationen finden Sie unter Kaufmann/-frau im Gesundheitswesen in BERUFENET.


  • Deutsche Rentenversicherung

  • Berufsgenossenschaften

  • Agentur für Arbeit (SGB III) und ARGEN oder Optionskommunen (SGB II)

  • Berufsförderungsdienst der Bundeswehr

  • Selbstzahler mit individuellen Zahlungsbedingungen


Kammerprüfung

Dauer: mehr als 1 Jahr bis 2 Jahre

Voraussetzung: Schulabschluss und/oder abgeschlossene Berufsausbildung oder mehrjährige Berufserfahrung, ggf. Eignungsüberprüfung vor Ort

Abschluss
Kaufmann/-frau - Gesundheitswesen (Ausbildungsberuf (BBiG), PrüfO vom 24.05.16) i
Förderungsart
Bildungsgutschein (nach AZAV, Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung) i
Abschlussart
Externenprüfung (Nachholen von Schul- und Berufsabschlüssen) i

Termine

Termine in anderen Regionen. Bundesweite Suche: www.iwwb.de

Das Portal

Das Weiterbildungsportal bietet Ihnen einen Überblick über die Weiterbildungsangebote in ganz Rheinland-Pfalz, schwerpunktmäßig aus den Bereichen der allgemeinen und beruflichen Weiterbildung. Es ist ein Angebot des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung Rheinland-Pfalz und des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz.

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Frei für Bildung

Beschäftigte in Rheinland-Pfalz haben das Recht, sich bis zu zehn Tage in zwei Jahren von der Arbeit freistellen zu lassen, um sich beruflich oder gesellschaftspolitisch weiterzubilden. Sie erhalten in dieser Zeit weiter ihr reguläres Gehalt und müssen dafür keinen Urlaub nehmen! Weitere Informationen und alle Veranstaltungen, für die eine Freistellung möglich ist, finden Sie über den folgenden Link.

Zur Bildungsfreistellung

Für Unternehmen

Die berufliche und betriebliche Weiterbildung stellt eine wichtige Säule der Fachkräftesicherung in Rheinland-Pfalz dar.

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