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Kaufmann/-frau für Marketingkommunikation

Dieses Angebot ist abgelaufen.

Inhalt

Kaufleute für Marketingkommunikation beraten Kunden, um deren Waren oder Dienstleistungen in der Öffentlichkeit über Plakate, Anzeigen, Werbeschriften, Kataloge, in Rundfunk, Fernsehen oder Kino bekannt zu machen. Sie erarbeiten erfolgversprechende Werbekampagnen und setzen sie anschließend um. Der/die Kaufmann/-frau für Marketingkommunikation ist für den organisatorischen Ablauf von Werbeaktionen verantwortlich und überwacht die entsprechenden Herstellungsarbeiten. Zum Aufgabengebiet gehören ebenso Budgetplanung und -kontrolle sowie die Abwicklung des Zahlungsverkehrs und Aufgaben der allgemeinen Verwaltung.

Beispielhafte Tätigkeitsfelder sind:


  • Werbevorbereitung, Informationsbeschaffung, Kundenberatung

  • Werbekonzepte entwickeln

  • Mediaplanung und Mediaeinkauf

  • Aufgaben in der Werbeproduktion

  • Kaufmännische Verwaltung durchführen

Weitere Informationen finden Sie unter <a href='http:/­/­infobub.­arbeitsagentur.­de/­berufe/­.­.­
' target='_blank'>Kaufmann/-frau - Marketingkommunikation in BERUFENET.

Die Teilnahme an unseren Lehrgängen ist nach dem Sozialgesetzbuch III förderungsfähig. Allerdings ist eine finanzielle Förderung an bestimmte persönliche Voraussetzungen geknüpft.
Wir geraten Sie gern !
Kammerprüfung

Dauer: mehr als 1 Jahr bis 2 Jahre

Voraussetzung: Schulabschluss und/oder abgeschlossene Berufsausbildung oder mehrjährige Berufserfahrung, ggf. Eignungsüberprüfung vor Ort

Abschluss
Kaufmann/-frau - Marketingkommunikation (Ausbildungsberuf (BBiG), PrüfO vom 31.03.06) i
Förderungsart
Bildungsgutschein (nach AZAV, Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung) i
Sonstiges Merkmal
Umschulung (PrüfO bundeseinheitlich) i

Termine

Termine in anderen Regionen. Bundesweite Suche: www.iwwb.de

Das Portal

Das Weiterbildungsportal bietet Ihnen einen Überblick über die Weiterbildungsangebote in ganz Rheinland-Pfalz, schwerpunktmäßig aus den Bereichen der allgemeinen und beruflichen Weiterbildung. Es ist ein Angebot des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung Rheinland-Pfalz und des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz.

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Frei für Bildung

Beschäftigte in Rheinland-Pfalz haben das Recht, sich bis zu zehn Tage in zwei Jahren von der Arbeit freistellen zu lassen, um sich beruflich oder gesellschaftspolitisch weiterzubilden. Sie erhalten in dieser Zeit weiter ihr reguläres Gehalt und müssen dafür keinen Urlaub nehmen! Weitere Informationen und alle Veranstaltungen, für die eine Freistellung möglich ist, finden Sie über den folgenden Link.

Zur Bildungsfreistellung

Für Unternehmen

Die berufliche und betriebliche Weiterbildung stellt eine wichtige Säule der Fachkräftesicherung in Rheinland-Pfalz dar.

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