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Kaufmann/-frau für Dialogmarketing

Dieses Angebot ist abgelaufen.

Inhalt

Kaufleute für Dialogmarketing arbeiten im Bereich des Direkt- bzw. Telemarketings. Dabei organisieren Sie den Kundendialog und kontrollieren den Erfolg von Maßnahmen des Dialogmarketings.

Kaufleute für Dialogmarketing arbeiten in Call-Centern und in Service- und Kunden-Centern von Industrie-, Handels- und Dienstleistungsunternehmen unterschiedlicher Wirtschaftszweige. Weiterhin kommen auch Organisationseinheiten für den Dialog mit Kunden bzw. Bürgern innerhalb von Institutionen des öffentlichen Dienstes als Arbeitgeber infrage.

Beispielhafte Tätigkeitsfelder sind z. B.:

  • Kunden gewinnen, betreuen und binden
  • Kundendatenbank pflegen
  • Produkte und Dienstleistungen präsentieren und verkaufen
  • kaufmännische Tätigkeiten erledigen
  • planende und ausführende Maßnahmen zu Personalbeschaffung, -einführung und -einsatz durchführen
  • Vertriebs- und Marketingaufgaben erledigen

Weitere Informationen finden Sie unter Kaufmann/-frau für Büromanagement in BERUFENET.
Die Teilnahme an unseren Lehrgängen ist nach dem Sozialgesetzbuch III förderungsfähig. Allerdings ist eine finanzielle Förderung an bestimmte persönliche Voraussetzungen geknüpft.
Kammerprüfung

Dauer: 2 Jahre und 1 Monate

Voraussetzung: Schulabschluss und/oder abgeschlossene Berufsausbildung oder mehrjährige Berufserfahrung, ggf. Eignungsüberprüfung vor Ort

Abschluss
Kaufmann/-frau - Dialogmarketing (Ausbildungsberuf (BBiG), PrüfO vom 23.05.06) i
Förderungsart
Bildungsgutschein (nach AZAV, Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung) i
Sonstiges Merkmal
Umschulung (PrüfO bundeseinheitlich) i

Termine

Termine in anderen Regionen. Bundesweite Suche: www.iwwb.de

Das Portal

Das Weiterbildungsportal bietet Ihnen einen Überblick über die Weiterbildungsangebote in ganz Rheinland-Pfalz, schwerpunktmäßig aus den Bereichen der allgemeinen und beruflichen Weiterbildung. Es ist ein Angebot des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung Rheinland-Pfalz und des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz.

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Frei für Bildung

Beschäftigte in Rheinland-Pfalz haben das Recht, sich bis zu zehn Tage in zwei Jahren von der Arbeit freistellen zu lassen, um sich beruflich oder gesellschaftspolitisch weiterzubilden. Sie erhalten in dieser Zeit weiter ihr reguläres Gehalt und müssen dafür keinen Urlaub nehmen! Weitere Informationen und alle Veranstaltungen, für die eine Freistellung möglich ist, finden Sie über den folgenden Link.

Zur Bildungsfreistellung

Für Unternehmen

Die berufliche und betriebliche Weiterbildung stellt eine wichtige Säule der Fachkräftesicherung in Rheinland-Pfalz dar.

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