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Industriekaufmann/-frau

Dieses Angebot ist abgelaufen.

Inhalt

Industriekaufleute verkaufen die Produkte und Dienstleistungen eines Unternehmens. Zu ihren Aufgaben gehört die Analyse der Marktpotenziale, verschiedenste Aspekte der Material- und Produktionswirtschaft, aber auch Kalkulation und Verkauf. Zu den anfallenden Aufgaben gehören Angebotsvergleich, Lagerwirtschaft, Produktionsplanung, Kalkulation oder das Führen von Verkaufsverhandlungen. Im Bereich Rechnungswesen bearbeiten, buchen und kontrollieren sie die im Geschäftsverkehr anfallenden Vorgänge. Der Industriekaufmann/die Industriekauffrau kann seinen Einsatz auch in der Personalverwaltung finden.

Beispielhafte Tätigkeitsfelder sind:


  • Materialwirtschaft

  • Produktionswirtschaft

  • Personalwirtschaft

  • Rechnungswesen

Weitere Informationen finden Sie unter Industriekaufmann/-frau in BERUFENET.
Die Teilnahme an unseren Lehrgängen ist nach dem Sozialgesetzbuch III förderungsfähig. Allerdings ist eine finanzielle Förderung an bestimmte persönliche Voraussetzungen geknüpft.
Wir geraten Sie gern !
Kammerprüfung

Dauer: mehr als 1 Jahr bis 2 Jahre

Voraussetzung: Schulabschluss und/oder abgeschlossene Berufsausbildung oder mehrjährige Berufserfahrung, ggf. Eignungsüberprüfung vor Ort

Abschluss
Kaufmann/-frau - Industrie (Ausbildungsberuf (BBiG), PrüfO vom 12.03.24) i
Förderungsart
Bildungsgutschein (nach AZAV, Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung) i
Sonstiges Merkmal
Umschulung (PrüfO bundeseinheitlich) i

Termine

Termine in anderen Regionen. Bundesweite Suche: www.iwwb.de

Das Portal

Das Weiterbildungsportal bietet Ihnen einen Überblick über die Weiterbildungsangebote in ganz Rheinland-Pfalz, schwerpunktmäßig aus den Bereichen der allgemeinen und beruflichen Weiterbildung. Es ist ein Angebot des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung Rheinland-Pfalz und des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz.

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Frei für Bildung

Beschäftigte in Rheinland-Pfalz haben das Recht, sich bis zu zehn Tage in zwei Jahren von der Arbeit freistellen zu lassen, um sich beruflich oder gesellschaftspolitisch weiterzubilden. Sie erhalten in dieser Zeit weiter ihr reguläres Gehalt und müssen dafür keinen Urlaub nehmen! Weitere Informationen und alle Veranstaltungen, für die eine Freistellung möglich ist, finden Sie über den folgenden Link.

Zur Bildungsfreistellung

Für Unternehmen

Die berufliche und betriebliche Weiterbildung stellt eine wichtige Säule der Fachkräftesicherung in Rheinland-Pfalz dar.

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