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Immobilienkaufmann/-frau

Dieses Angebot ist abgelaufen.

Inhalt

Immobilienkaufleute erwerben Grundstücke und Immobilien und vermitteln, verkaufen und finanzieren sie. Außerdem planen und betreuen sie Bau-, Sanierungs- und Modernisierungsvorhaben. Sie verwalten Immobilien für die Eigentümer. Der Immobilienkaufmann/die Immobilienkauffrau führt Beratungsgespräche mit Kunden, kalkuliert Angebote und schließt Verträge ab. Sie erledigen allgemeine Büro- und Verwaltungstätigkeiten, wickeln den Zahlungsverkehr ab und führen die Buchhaltung durch.

Sie setzen den Ausbildungsschwerpunkt entweder auf kaufmännische Steuerung und Kontrolle, Immobilienbewirtschaftung, den Handel mit und das Vermitteln von Immobilien oder die Immobilienentwicklung.

Beispielhafte Tätigkeitsfelder sind:


  • Immobilien kaufen, verkaufen und vermitteln

  • Immobilien bauen, modernisieren und sanieren

  • Häuser, Wohnungen und Gewerbeobjekte verwalten

  • Beratung und Abwicklung in Finanzierungsangelegenheiten

  • Allgemeine Büro- und Verwaltungstätigkeiten, Rechnungswesen

Weitere Informationen finden Sie unter: Immobilienkaufmann/-frau in BERUFENET.

Die Teilnahme an unseren Lehrgängen ist nach dem Sozialgesetzbuch III förderungsfähig. Allerdings ist eine finanzielle Förderung an bestimmte persönliche Voraussetzungen geknüpft.
Wir geraten Sie gern !
Kammerprüfung

Dauer: mehr als 1 Jahr bis 2 Jahre

Voraussetzung: Schulabschluss und/oder abgeschlossene Berufsausbildung oder mehrjährige Berufserfahrung, ggf. Eignungsüberprüfung vor Ort

Abschluss
Kaufmann/-frau - Immobilien (Ausbildungsberuf (BBiG), PrüfO vom 14.02.06) i
Förderungsart
Bildungsgutschein (nach AZAV, Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung) i
Sonstiges Merkmal
Umschulung (PrüfO bundeseinheitlich) i

Termine

Termine in anderen Regionen. Bundesweite Suche: www.iwwb.de

Das Portal

Das Weiterbildungsportal bietet Ihnen einen Überblick über die Weiterbildungsangebote in ganz Rheinland-Pfalz, schwerpunktmäßig aus den Bereichen der allgemeinen und beruflichen Weiterbildung. Es ist ein Angebot des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung Rheinland-Pfalz und des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz.

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Frei für Bildung

Beschäftigte in Rheinland-Pfalz haben das Recht, sich bis zu zehn Tage in zwei Jahren von der Arbeit freistellen zu lassen, um sich beruflich oder gesellschaftspolitisch weiterzubilden. Sie erhalten in dieser Zeit weiter ihr reguläres Gehalt und müssen dafür keinen Urlaub nehmen! Weitere Informationen und alle Veranstaltungen, für die eine Freistellung möglich ist, finden Sie über den folgenden Link.

Zur Bildungsfreistellung

Für Unternehmen

Die berufliche und betriebliche Weiterbildung stellt eine wichtige Säule der Fachkräftesicherung in Rheinland-Pfalz dar.

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