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Zurück in den Beruf – Informationsveranstaltung für WiedereinsteigerInnen

Dieses Angebot ist abgelaufen.

Inhalt

Viele Frauen unterbrechen ihre Berufstätigkeit zu Gunsten der Kinderbetreuung oder der Pflege von Angehörigen. Damit danach die Rückkehr ins Berufsleben gelingt, sind eine gute Vorbereitung und eine strategische Herangehensweise das A und O.
In der Informationsveranstaltung „Zurück in den Beruf“ für Wiedereinsteigerinnen informiert Hanna Kunze, Beauftragte für Chancengleichheit am Arbeitsmarkt der Agentur für Arbeit Trier, zu Jobaussichten am regionalen Arbeitsmarkt, unterschiedlichen Beschäftigungsformen und Bewerbungsstrategien nach der Familienphase. Sie gibt konkrete Tipps zur Stellensuche und einen umfassenden Überblick über die Informations- und Beratungsangebote rund ums Thema Wiedereinstieg.
Die Veranstaltung richtet sich an alle, die während oder nach der Familienphase mit dem Gedanken spielen, wieder ins Berufsleben zurückzukehren.

Sie beginnt um 9 Uhr im Berufsinformationszentrum (BiZ) der Trierer Arbeitsagentur, Dasbachstraße 9, und dauert etwa zwei Stunden.
Die Teilnahme ist kostenlos.
Anmeldung und nähere Informationen bei Hanna Kunze, Beauftragten für Chancengleichheit am Arbeitsmarkt, unter 0651/2055301 oder per Mail unter Trier.BCA@Arbeitsagentur.de.

Termine

Für dieses Angebot ist momentan eine Zeit bzw. Ort bekannt:

ZeitenArtPreisOrtBemerkungen
13.11.17 09:00 - 11:00 Uhr Vormittags
Mo.
kostenlos Dasbachstraße 9
54292 Trier

Veranstaltungsort:
Berufsinformationszentrum (BiZ), Agentur für Arbeit Trier

Anmeldung und Informationen:
Hanna Kunze
Beauftrage für Chancengleichheit am Arbeitsmarkt der Agentur für Arbeit Trier
Telefon: 0651 205-5301
E-Mail: Trier.BCA@arbeitsagentur.de

Das Portal

Das Weiterbildungsportal bietet Ihnen einen Überblick über die Weiterbildungsangebote in ganz Rheinland-Pfalz, schwerpunktmäßig aus den Bereichen der allgemeinen und beruflichen Weiterbildung. Es ist ein Angebot des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung Rheinland-Pfalz und des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz.

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Frei für Bildung

Beschäftigte in Rheinland-Pfalz haben das Recht, sich bis zu zehn Tage in zwei Jahren von der Arbeit freistellen zu lassen, um sich beruflich oder gesellschaftspolitisch weiterzubilden. Sie erhalten in dieser Zeit weiter ihr reguläres Gehalt und müssen dafür keinen Urlaub nehmen! Weitere Informationen und alle Veranstaltungen, für die eine Freistellung möglich ist, finden Sie über den folgenden Link.

Zur Bildungsfreistellung

Für Unternehmen

Die berufliche und betriebliche Weiterbildung stellt eine wichtige Säule der Fachkräftesicherung in Rheinland-Pfalz dar.

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