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Fortbildung für Brandschutzbeauftragte

Dieses Angebot ist abgelaufen.

Inhalt

'Richtlinie: Frischen Sie Ihren Wissens- und Kentnisstand auf!

Ihr Vorteil
Sach- und Fachkunde nach aktuellen Erfordernissen, Regelwerken und Vorschriften, Grundlage: DGUV Information 205-003
Erfüllung der Richtlinie "Fortbildung mit mindestens 16 Unterrichtseinheiten à 45 Minuten innerhalb von drei Jahren"
Ausbildung im Sinne der vfdb-Richtlinie, sofern die Grundausbildung länger als fünf Jahre zurückliegt (und/oder eine berufliche Tätigkeit oder eine Fortbildung als Brandschutzbeauftragter nicht belegt werden kann)
Wichtig für wen?
Brandschutzbeauftragte

Inhalte:
1. Block:
Begrüßung und Einweisung
Möglichkeiten der Fortbildung des Brandschutzbeauftragten
Diskussion von Fallbeispielen
Sammeln von Umsetzungsproblemen
Diskussion von Lösungsansätzen mit gesetzlichen Möglichkeiten

2. Block:
Aufgaben des feuerwehrtechnischen Bediensteten
Zusammenarbeit mit dem Brandschutzbeauftragten
Gefahrenverhütungsschau und deren Umsetzung
Probleme mit Bestandsschutz und "Nach den Regeln der Technik"
Neues im Brandschutz

3. Block:
Zusammenarbeit mit der Feuerwehr im Einsatz
Ausbildung der Mitarbeiter des BSB
Vorbereiten und Nachbereiten von Einsätzen mit Beispielen
Handhabung von Katastrophenschutzplänen
Anpassen des Brandschutzes nach Nutzungsänderung

4. Block:
Wartungsverträge
Kontrolle der Wartungsfirmen
Neue Techniken im betrieblichen Brandschutz
Einkauf von Brandschutzmitteln
Abschlussbesprechung
Zulassungsvoraussetzung
Abgeschlossene Ausbildung zum Brandschutzbeauftragten

Lehrgangsabschluss: Teilnahmezertifikat

Sonstiges Merkmal
Brandschutzbeauftragte/r [privatrechtlich]

Das Portal

Das Weiterbildungsportal bietet Ihnen einen Überblick über die Weiterbildungsangebote in ganz Rheinland-Pfalz, schwerpunktmäßig aus den Bereichen der allgemeinen und beruflichen Weiterbildung. Es ist ein Angebot des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung Rheinland-Pfalz und des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz.

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Frei für Bildung

Beschäftigte in Rheinland-Pfalz haben das Recht, sich bis zu zehn Tage in zwei Jahren von der Arbeit freistellen zu lassen, um sich beruflich oder gesellschaftspolitisch weiterzubilden. Sie erhalten in dieser Zeit weiter ihr reguläres Gehalt und müssen dafür keinen Urlaub nehmen! Weitere Informationen und alle Veranstaltungen, für die eine Freistellung möglich ist, finden Sie über den folgenden Link.

Zur Bildungsfreistellung

Für Unternehmen

Die berufliche und betriebliche Weiterbildung stellt eine wichtige Säule der Fachkräftesicherung in Rheinland-Pfalz dar.

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