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Geprüfte/r Fachmann/-frau für kaufmännische Betriebsführung nach der Handwerksordnung

Dieses Angebot ist abgelaufen.

Inhalt

Fit werden für Führungsaufgaben im Betrieb
(als Teil III der Meisterprüfung anerkannt)

Ihr Vorteil

Betriebswirtschaftliches/kaufmännisches Wissen erlangen
Bei Gehaltsverhandlungen profitieren
Beruflich aufsteigen
Marktchancen verbessern und Zukunft sichern
Mehr Handlungskompetenz im Unternehmen erlangen
Betriebsführung erlernen
Planung von Projekten optimieren
Staatlich anerkannter Abschluss
Als Teil III der Meisterprüfung anerkannt

Wichtig für wen?

Gesellen/-innen, die die Meisterprüfung anstreben
Gesellen/-innen in Anlage B-Berufen (ohne Meisterpflicht)
Nachwuchsführungskräfte, die eine branchenübergreifende kaufmännische Qualifizierung mit staatlich anerkanntem Abschluss anstreben

Inhalte

Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen beurteilen
Gründungs- und Übernahmeaktivitäten vorbereiten, durchführen und bewerten
Unternehmensführungsstrategien entwickeln
Wahlpflichthandlungsbereich: Projektmanagement im Handwerksbetrieb umsetzen

Abschluss
Fachmann/-frau - kaufmännische Betriebsführung (HwO) (PrüfO vom 09.12.19) i
Förderungsart
Qualifizierungsscheck (Rheinland-Pfalz)
Unterrichtsart
Präsenzunterricht

Termine

Für dieses Angebot sind momentan 2 Zeiten bzw. Orte bekannt:

ZeitenArtPreisOrtBemerkungen
02.11.23 - 15.12.23 08:30 - 15:45 Uhr Ganztägig
Mo., Di., Mi., Do. und Fr.
1900 
zzgl. Lehrgangsunterlagen, zzgl. Prüfungsgebühren
Hauptstr. 3
54568 Gerolstein

max. 30 Teilnehmer

02.11.23 - 15.12.23 08:30 - 15:45 Uhr Ganztägig
Mo., Di., Mi., Do. und Fr.
s.o.
1900 
zzgl. Lehrgangsunterlagen, zzgl. Prüfungsgebühren
Loebstraße 18
54292 Trier

max. 30 Teilnehmer

Das Portal

Das Weiterbildungsportal bietet Ihnen einen Überblick über die Weiterbildungsangebote in ganz Rheinland-Pfalz, schwerpunktmäßig aus den Bereichen der allgemeinen und beruflichen Weiterbildung. Es ist ein Angebot des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung Rheinland-Pfalz und des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz.

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Frei für Bildung

Beschäftigte in Rheinland-Pfalz haben das Recht, sich bis zu zehn Tage in zwei Jahren von der Arbeit freistellen zu lassen, um sich beruflich oder gesellschaftspolitisch weiterzubilden. Sie erhalten in dieser Zeit weiter ihr reguläres Gehalt und müssen dafür keinen Urlaub nehmen! Weitere Informationen und alle Veranstaltungen, für die eine Freistellung möglich ist, finden Sie über den folgenden Link.

Zur Bildungsfreistellung

Für Unternehmen

Die berufliche und betriebliche Weiterbildung stellt eine wichtige Säule der Fachkräftesicherung in Rheinland-Pfalz dar.

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