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Grundlehrgang zur Gerätekontrolle Sprühgeräte

Dieses Angebot ist abgelaufen.

Inhalt

Ansprechpartner:
Christiane Jung, Tel.: 0671/820-492, Fax: 0671/820-400, E-Mail: Christiane.Jung@dlr.rlp.de
Inhalt:
HINWEIS: Lehrgangsdatum ist der 20.02. UND der 22.02.2018 (diese Darstellung ist technisch im Datumsfeld leider nicht möglich)
Im mehrtägigen Lehrgang werden die erforderlichen fachlichen Kenntnisse und Fertigkeiten über die pflanzenschutztechnischen Anforderungen und über Funktion und Einstellung von Sprühgeräten, die sich im Gebrauch befinden, vermittelt.
Der Lehrgang richtet sich an Personal in Kontrollwerkstätten mit einer abgeschlossenen fachbezogenen Berufsausbildung.
Es findet sowohl eine schriftliche als auch eine mündliche Lernerfolgskontrolle statt, über die ein Zertifikat ausgestellt wird. Die Berechtigung zur Kontrolle von Schlauchspritzgeräten, Karrenspritzgeräten, Nebelgeräten, Streifenspritzgeräten, stationären Flächenspritzgeräten ist im Nachweis enthalten.
Varianten des Grundlehrgangs:
20. - 21. Februar 2018 Feldspritzgeräte
20. - 22. Februar 2018 Feldspritzgeräte UND Sprühgeräte
Zu den Lehrgangsvarianten melden Sie sich über den jeweiligen Onlinetermin an

Download Lehrgangsflyer


Die Anmeldung erfolgt ausschließlich online. Sobald Sie Ihre Daten gesendet haben, erhalten Sie von 'noreply' eine E-Mail mit der Bestätigung (bitte den Link anklicken, um Ihre Anmeldung zu aktivieren - andernfalls werden die Daten automatisch nach 3 Tagen aus der Datenbank gelöscht).

Anmeldeschluss ist der 19. Januar 2018
Eine Teilnahme ohne Anmeldung, bei verspäteter Anmeldung oder bei Nichtvorlage des Nachweises über eine fachbezogene Berufsausbildung ist NICHT möglich.

WICHTIGER HINWEIS
Die Lehrgangsgebühren sind vor Lehrgangsbeginn zu überweisen (es wird eine Rechnung zugesandt), eine Erstattung der Kosten bei Nichtteilnahme erfolgt nicht!

Das Portal

Das Weiterbildungsportal bietet Ihnen einen Überblick über die Weiterbildungsangebote in ganz Rheinland-Pfalz, schwerpunktmäßig aus den Bereichen der allgemeinen und beruflichen Weiterbildung. Es ist ein Angebot des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung Rheinland-Pfalz und des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz.

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Frei für Bildung

Beschäftigte in Rheinland-Pfalz haben das Recht, sich bis zu zehn Tage in zwei Jahren von der Arbeit freistellen zu lassen, um sich beruflich oder gesellschaftspolitisch weiterzubilden. Sie erhalten in dieser Zeit weiter ihr reguläres Gehalt und müssen dafür keinen Urlaub nehmen! Weitere Informationen und alle Veranstaltungen, für die eine Freistellung möglich ist, finden Sie über den folgenden Link.

Zur Bildungsfreistellung

Für Unternehmen

Die berufliche und betriebliche Weiterbildung stellt eine wichtige Säule der Fachkräftesicherung in Rheinland-Pfalz dar.

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