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Application Manager/in (FEB)

Geprüfte/r Application Manager/in (FEB)

Inhalt

Lehrgangsziel: Vermittlung von Kenntnissen im Bereich Softwareanwendung in Unternehmen, Planung von Softwaresystemen und Projektmanagement

Abschluss: institutsinterne Prüfung

Teilnahmevoraussetzungen:
gute Windows- und Internetkenntnisse, Berufserfahrung, logisches Denkvermögen und mindestens mittlerer Schulabschluss;
technische Voraussetzungen: MS Windows PC oder Mac OS X mit Internet-Zugang

Teilnahmevoraussetzungen zur Prüfung:
Nachweis ausreichender Vorbereitung und erfolgreich bearbeitete Prüfungsarbeit

Lehrgangsinhalte:
IT-Systeme in Unternehmen: Programmierung, Netzwerke, Internet und Clinet-Server-Computing, Datenschutz und Datensicherheit - Software-Engineering: Vorgehensmodelle der Software-Entwicklung, Grundlagen der objektorientierten Modellierung, UML, Objektdiagramme, Software-Entwurf und Codierung, Qualitätsssicherung und Testverfahren, Projektmanagement mit ProjectLibre - Zeitmanagement, Arbeitsorganisation und Gesprächsführung

- Lehrgangsmaterial:

20 Lehrbriefe, Projektmanagementsoftware ProjectLibre zum Download

Lehrgang Zeitaufwand:

  • Gesamtdauer: 15 Monate, gesamt 452 Zeit-Std.
  • wöchentliche Bearbeitungszeit ca. 7 Zeit-Std.

Lehrmaterialien:

  • 20 Lehrbriefe, Projektmanagementsoftware ProjectLibre zum Download

Begleitender Unterricht: ist nicht vorgesehen

  • Nah-Unterricht: 0 Zeit-Std.

ZFU-Zulassungsnummer: 7314416

Unterrichtsart
Fernunterricht i
Sonstiges Merkmal
Application Manager/in [privatrechtlich]

Termine

Für dieses Angebot ist momentan eine Zeit bzw. Ort bekannt:

ZeitenArtPreisOrtBemerkungen
Beginnt laufend Fernunterricht 2580 
15 Raten zu 172.00 EUR
Fernunterricht

15 Monate

Das Portal

Das Weiterbildungsportal bietet Ihnen einen Überblick über die Weiterbildungsangebote in ganz Rheinland-Pfalz, schwerpunktmäßig aus den Bereichen der allgemeinen und beruflichen Weiterbildung. Es ist ein Angebot des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung Rheinland-Pfalz und des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz.

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Frei für Bildung

Beschäftigte in Rheinland-Pfalz haben das Recht, sich bis zu zehn Tage in zwei Jahren von der Arbeit freistellen zu lassen, um sich beruflich oder gesellschaftspolitisch weiterzubilden. Sie erhalten in dieser Zeit weiter ihr reguläres Gehalt und müssen dafür keinen Urlaub nehmen! Weitere Informationen und alle Veranstaltungen, für die eine Freistellung möglich ist, finden Sie über den folgenden Link.

Zur Bildungsfreistellung

Für Unternehmen

Die berufliche und betriebliche Weiterbildung stellt eine wichtige Säule der Fachkräftesicherung in Rheinland-Pfalz dar.

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