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Sterbebegleitung von Menschen mit Demenz - Pflichtfortbildung für Betreuungsassistenz § 53c SGB XI

Dieses Angebot ist abgelaufen.

Inhalt

Wenn es dem Ende zugeht, ist das für beide Seiten eine schwierige Situation. Um diese Phase würdevoll korrekt und menschlich zu gestalten, müssen gewisse Bedingungen erfüllt werden. Der Schwerpunkt dieser Weiterbildung liegt im Vertrautwerden mit Maßnahmen und Aufgaben in der letzten Lebensphase von Menschen mit demenziellen Erkrankungen. Unter Berücksichtigung eines ganzheitlichen Konzeptes, richtet sich das Hauptaugenmerk auf Maßnahmen und Angebote, die eine bestmögliche Lebensqualität gewährleisten können.

  • Wiedergeben der Praxiseindrücke - Tod und Sterben früher und heute - Reflexion/Spiegelung erlebter und bevorstehender Verlustsituationen - Demenz und Sterben - Ausgewählte besondere Erfordernisse bei Menschen mit demenziellen Erkrankungen - Wiederholung und Reflexion

Abschluss: Teilnahmebestätigung der DEKRA Akademie

Gültig: 1 Jahr

Zielgruppe: Betreuungsassistenten* nach § 53c SGB XI (ehemals 87b SGB XI) Pflege(hilfs)kräfte, die mit Demenzerkrankten arbeiten

  • Zur besseren Lesbarkeit wurde auf weibliche Wortformen verzichtet. Selbstverständlich beziehen sich alle Informationen und Angaben sowohl auf Frauen wie Männer

Voraussetzungen: - Qualifizierung nach § 53c SGB XI (ehemals § 87b SGB XI) - Ausreichende Deutschkenntnisse

Rechtliche Grundlage: Richtlinien nach § 53c SGB XI zur Qualifikation und zu den Aufgaben von zusätzlichen Betreuungskräften in Pflegeheimen (Betreuungskräfte-Rl vom 19. August 2008 in der Fassung vom 23.11.2016)

Zertifikat
Betreuungskraft (nach § 43b SGB XI mit § 53b) i

Das Portal

Das Weiterbildungsportal bietet Ihnen einen Überblick über die Weiterbildungsangebote in ganz Rheinland-Pfalz, schwerpunktmäßig aus den Bereichen der allgemeinen und beruflichen Weiterbildung. Es ist ein Angebot des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung Rheinland-Pfalz und des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz.

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Frei für Bildung

Beschäftigte in Rheinland-Pfalz haben das Recht, sich bis zu zehn Tage in zwei Jahren von der Arbeit freistellen zu lassen, um sich beruflich oder gesellschaftspolitisch weiterzubilden. Sie erhalten in dieser Zeit weiter ihr reguläres Gehalt und müssen dafür keinen Urlaub nehmen! Weitere Informationen und alle Veranstaltungen, für die eine Freistellung möglich ist, finden Sie über den folgenden Link.

Zur Bildungsfreistellung

Für Unternehmen

Die berufliche und betriebliche Weiterbildung stellt eine wichtige Säule der Fachkräftesicherung in Rheinland-Pfalz dar.

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