Wachstum durch Wissen

Mit den richtigen Infos neue Perspektiven schaffen

Suche in 20.688 Weiterbildungskursen von 617 Anbietern in Rheinland-Pfalz

« Zurück

Sachkundenachweis nach §34a Gewerbeordnung (IHK) - Vorbereitung auf die Prüfung

Dieses Angebot ist abgelaufen.

Inhalt

Um eine Tätigkeit im Bewachungsgewerbe aufnehmen zu können, ist der Sachkundenachweis bei der IHK zu erwerben. Mit diesem Seminar werden für Teilnehmer mit ausreichender Praxis im Objekt- und Werkschutz die Grundlagen zur Ablegung der IHK-Sachkundeprüfung vermittelt und damit die Voraussetzungen für die Tätigkeit im Bewachungsgewerbe erfüllt.

  • Recht der öffentlichen Sicherheit und Ordnung - Gewerberecht - Datenschutz - Bürgerliches Gesetzbuch - Straf- und Verfahrensrecht - Umgang mit Verteidigungswaffen - Unfallverhütungsvorschriften - Umgang mit Menschen - Deeskalationstechniken in Konfliktbereichen - Sicherheitstechnik

Abschluss: Teilnahmebestätigung der DEKRA Akademie GmbH

Gültig:

Zielgruppe: alle Personen, die im Bewachungsgewerbe tätig werden wollen oder bereits sind

  • Zur besseren Lesbarkeit wurde auf weibliche Wortformen verzichtet. Selbstverständlich beziehen sich alle Informationen und Angaben sowohl auf Frauen wie Männer

Voraussetzungen: körperliche Eignung, gutes Seh-, Geruchs-, Beobachtungs- und Hörvermögen, gute Umgangsformen, gutes Personen- und Namensgedächtnis, Schichtarbeitstauglichkeit, Umsicht, Besonnenheit, Zuverlässigkeit, Unbestechlichkeit (nicht vorbestraft), physische und p

Rechtliche Grundlage:

Zertifikat
Sachkundeprüfung Bewachungsgewerbe § 34a GewO (Bewachungsverordnung)
Sonstiges Merkmal
Sachkundenachweis

Das Portal

Das Weiterbildungsportal bietet Ihnen einen Überblick über die Weiterbildungsangebote in ganz Rheinland-Pfalz, schwerpunktmäßig aus den Bereichen der allgemeinen und beruflichen Weiterbildung. Es ist ein Angebot des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung Rheinland-Pfalz und des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz.

Mehr erfahren

Frei für Bildung

Beschäftigte in Rheinland-Pfalz haben das Recht, sich bis zu zehn Tage in zwei Jahren von der Arbeit freistellen zu lassen, um sich beruflich oder gesellschaftspolitisch weiterzubilden. Sie erhalten in dieser Zeit weiter ihr reguläres Gehalt und müssen dafür keinen Urlaub nehmen! Weitere Informationen und alle Veranstaltungen, für die eine Freistellung möglich ist, finden Sie über den folgenden Link.

Zur Bildungsfreistellung

Für Unternehmen

Die berufliche und betriebliche Weiterbildung stellt eine wichtige Säule der Fachkräftesicherung in Rheinland-Pfalz dar.

Mehr erfahren