Inhalt
Radioaktive Stoffe und Gegenstände mit radioaktiven Stoffen (Klasse 7) spielen im Gefahrgutbereich eine besondere Rolle und erfordern beim Transport besondere Vorkehrungen. Deshalb verlangt der Gesetzgeber von den Fahrzeugführern hierfür eine besondere Schulung ('Aufbaukurs Klasse 7').
- Allgemeine Vorschriften - Gefahreneigenschaften - Dokumentation - Fahrzeug- und Beförderungsarten - Umschließungen/Ausrüstung - Kennzeichnung, Bezettelung und orangefarbene Tafeln - Durchführung der Beförderung - Maßnahmen nach Unfällen und Zwischenfällen - IHK-Prüfung
Abschluss: Der Aufbaukurs Klasse 7 schließt mit einer schriftlichen Prüfung (Dauer: 30 Minuten) durch die zuständige Industrie- und Handelskammer ab.
Gültigkeit: Die Gültigkeitsdauer hängt von der des Basiskurses ab.
Zielgruppe: (Berufs-)Kraftfahrer*, die ihre Kompetenz erweitern sollen.
Voraussetzungen: Gültige ADR Schulungsbescheinigung, mindestens Basiskurs. Für das Führen eines Kraftfahrzeugs ist zusätzlich eine gültige Fahrerlaubnis, die zu den für den Gefahrguttransport vorgesehenen Fahrzeugen passen muss, erforderlich. Deutsche Sprachkenntnisse in Wort und Schrift.
Rechtliche Grundlage: 8.2.1.4 ADR
Hinweis: *) Zur besseren Lesbarkeit wurde auf weibliche Wortformen verzichtet. Selbstverständlich beziehen sich alle Informationen und Angaben sowohl auf Frauen wie Männer