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Gefahrgutfahrer/-innen - Erstschulung: Aufbaukurs Klasse 1

Dieses Angebot ist abgelaufen.

Inhalt

Explosive Stoffe und Gegenstände mit Explosivstoff (Klasse 1) spielen im Gefahrgutbereich zwar mengenmäßig eine untergeordnete Rolle und sind hauptsächlich saisonal beschränkt (z.B. Silvester). Aber gerade beim Transport dieser Materialien ist besondere Vorsicht geboten. Deshalb verlangt der Gesetzgeber von den Fahrzeugführern für die Stoffe und Gegenstände den Nachweis über eine besondere Schulung ('Aufbaukurs Klasse 1') in Ergänzung zum Basiskurs.

  • Allgemeine Vorschriften - Gefahreneigenschaften - Dokumentation - Fahrzeug- und Beförderungsarten - Umschließungen/Ausrüstung - Kennzeichnung, Bezettelung und orangefarbene Tafeln - Durchführung der Beförderung - Maßnahmen nach Unfällen und Zwische

Abschluss: Der Aufbaukurs Klasse 1 schließt mit einer schriftlichen Prüfung (Dauer: 30 Minuten) durch die zuständige Industrie- und Handelskammer ab. Die erfolgreich bestandene Prüfung berechtigt den Teilnehmer zur Durchführung von Transporten mit Explosivstoffen u

Gültigkeit: Die Gültigkeitsdauer hängt von der des Basiskurses ab.

Zielgruppe: (Berufs-)Kraftfahrer*, die ihre Kompetenz erweitern sollen und über eine gültige ADR-Bescheinigung verfügen.

Voraussetzungen: Gültige ADR Schulungsbescheinigung, mindestens Basiskurs. Für das Führen eines Kraftfahrzeugs ist zusätzlich eine gültige Fahrerlaubnis, die zu den für den Gefahrguttransport vorgesehenen Fahrzeugen passen muss, erforderlich. Deutsche Sprachkenntnisse in

Grundlage: Kapitel 8.2.1.4 ADR

Hinweis: *) Zur besseren Lesbarkeit wurde auf weibliche Wortformen verzichtet. Selbstverständlich beziehen sich alle Informationen und Angaben sowohl auf Frauen wie Männer

Sonstiges Merkmal
Gefahrgutbeauftragte/r i

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Das Weiterbildungsportal bietet Ihnen einen Überblick über die Weiterbildungsangebote in ganz Rheinland-Pfalz, schwerpunktmäßig aus den Bereichen der allgemeinen und beruflichen Weiterbildung. Es ist ein Angebot des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung Rheinland-Pfalz und des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz.

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Beschäftigte in Rheinland-Pfalz haben das Recht, sich bis zu zehn Tage in zwei Jahren von der Arbeit freistellen zu lassen, um sich beruflich oder gesellschaftspolitisch weiterzubilden. Sie erhalten in dieser Zeit weiter ihr reguläres Gehalt und müssen dafür keinen Urlaub nehmen! Weitere Informationen und alle Veranstaltungen, für die eine Freistellung möglich ist, finden Sie über den folgenden Link.

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