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Die Anforderungen an Kraftfahrer* im Personen- und Güterverkehr sind stetig gestiegen, so dass allein der Besitz der Fahrerlaubnis zur Ausübung des Berufes nicht mehr ausreicht. Mit den Zielen der Qualitätssicherung, der Verbesserung der Straßenverkehrssicherheit und der Sicherheit der Fahrer hat das EU-Parlament die Richtlinie 2003/59/EG für alle Mitgliedsstaaten erlassen, in der die Umsetzung neuer gemeinschaftlicher Vorschriften geregelt ist. Für alle Fahrerlaubnisinhaber* der Führerscheinklassen C1, C1E, C oder CE, die diese vor dem 10.09.2009 erworben haben, besteht eine sog. Besitzstandsregelung, das heißt, diese Personen fallen nicht unter die Nachweispflicht einer Grundqualifikation, jedoch aber unter die Pflicht zur regelmäßigen Weiterbildung. Die Pflicht zur Weiterbildung besteht ebenso grundsätzlich alle 5 Jahre fortlaufend nach Erwerb der Grundqualifikation, die seit dem 10.09.2009 für alle Neuerwerber der Führerscheinklassen C1, C1E, C oder CE verpflichtend ist. Die Weiterbildung umfasst insgesamt 35 Stunden in vorgeschriebenen Kenntnisbereichen. Die Anerkennung der Weiterbildungseinheiten (Module) setzt voraus, dass eine Einheit mindestens 7 Stunden umfasst.
Mit der Teilnahme an diesem Seminar erfüllen Sie den Nachweis aller Kenntnisbereiche für den Güterkraftverkehr Anlage 1 BKrFQV: Modul 1 - Wirtschaftlich fahren - Wer profitiert vom Sparen? - Wie Fahrwiderstände Ausstattung und Auslegung des Fahrzeugs beeinflussen - Wirtschaftlichkeit durch Wartung und Pflege - Fahrzeugtechnik und Abgasnachbehandlungssysteme - Alternative Kraftstoffe und Antriebe - Praxistipps für eine wirtschaftliche Fahrweise - Die Eco-Regeln: So sind Sie besonders wirtschaftlich unterwegs Modul 2 - Vorschriften für den Güterkraftverkehr - Gesetzliche Regelungen - Vorschriften und Dokumente im Güterkraftverkehr - Straßenverkehrsrechtliche Vorschriften - Besondere Transporte - Lenk- und Ruhezeiten - Kontrolle der Fahrzeiten - Einweisung in die Bedienung digitaler Fahrtenschreiber Modul 3 - Fahrsicherheit, Gefahrenlehre und Sicherheitstechnik - Das Gefahrenpotenzial in Ihrem Beruf - Auswirkungen von Unfällen auf Fahrer udurch unzureichend gesicherte Ladung - Gesetzliche Regelungen - Physikalische Kräfte - Fahrzeugaufbauten und Lastverteilung - Zurr- und Hilfsmittel für die Ladungssicherung - Arten der Ladungssicherung - Berechnungen zur Ladungssicherung - Ladungssicherun
Abschluss: Teilnahmebescheinigung pro Modul oder Gesamtbescheinigung der 35 Std. zur Vorlage bei der zuständigen Behörde. Sollte ein Teilnehmer nicht vollständig an den gesetzlich vorgeschriebenen Zeitstunden teilnehmen, erhält er keine Bescheinigung zur Vorlage
Gültigkeit: Alle 5 Jahre erneuter Nachweis der kompletten Weiterbildung (35 Std.).
Zielgruppe: (Berufs-) Kraftfahrer* im Güterverkehr, die der Nachweispflicht unterliegen.
Voraussetzungen: Besitz einer der Fahrerlaubnisklassen C1, C1E, C oder CE
Grundlage: Mit dem 'Gesetz über die Grundqualifikation und Weiterbildung der Fahrer* bestimmter Kraftfahrzeuge für den Güterkraft- und Personenverkehr', dem sogenannten Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (BKrFQG), wurden in Deutschland die Vorgaben der europäis
Hinweis: *) Zur besseren Lesbarkeit wurde auf weibliche Wortformen verzichtet. Selbstverständlich beziehen sich alle Informationen und Angaben sowohl auf Frauen wie Männer
- Abschlussart
- Berufskraftfahrer/in (nach BBiG und BKrFQG)