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Elektrotechnisch unterwiesene Person

Dieses Angebot ist abgelaufen.

Inhalt

Zielgruppe: Personen, die unter Anleitung und Aufsicht einer Elektrofachkraft einfache elektrotechnische Arbeiten durchführen oder in der der Nähe von elektrischen Anlagen arbeiten sollen.

Voraussetzungen: - Mindestalter 18 Jahre - Gesundheitliche Eignung - Berufsabschluss im technischen Bereich oder - technisches Verständnis und elektrotechnische Grundkenntnisse

Grundlage:DGUV Vorschrift 3 (BGV A3)
Kursziel: Zertifikat "Elektrotechnisch unterwiesene Person" mit interner Prüfung durch die DEKRA Akademie (schriftlich und Bewertung der praktischen Tätigkeiten)
Gültigkeit:Der Ausbildungsnachweis gilt unbefristet

Arbeiten in elektrotechnischen Tätigkeitsbereichen bergen hohe Sicherheitsrisiken. Wenn Nichtelektriker (m/w/d) einfache elektrotechnische Arbeiten unter Anleitung und Aufsicht einer Elektrofachkraft gemäß Durchführungsbestimmung zur DGUV Vorschrift 3 durchführen sollen, benötigen sie eine elektrotechnische Unterweisung.In diesem Seminar erhalten Sie die Befähigung zur Ausführung einfacher elektrotechnischer Arbeiten unter Anleitung und Aufsicht einer Elektrofachkraft.

  • Grundlagen der Elektrotechnik, elektrische Größen, ohmsches Gesetz - Gleichstrom, Wechselstrom, Drehstrom, Magnetismus, Induktion - Gerätesicherheitsgesetz, Unfallverhütungsvorschriften - Wirkungen des elektrischen Stromes, Sicherheitsregeln - Persönliche Schutzausrüstungen und Schutzmaßnahmen gegen direktes und indirektes Berühren unter Spannung stehender Teile - Unfallverhütung bei Arbeiten an Betriebsmitteln - Prüfung der Schutzmaßnahmen - Erste Hilfe und Unfallmeldung - Aufbau und Funktion elektrotechnischer Geräte und Baugruppen - Leitungen und Kabel, deren Kennzeichnung, Auswahl und Verarbeitung - Gebrauch von Messgeräten, Werkzeugen und Hilfsmitteln - Praktische Übungen

Mindestteilnehmerzahl: 6

Sonstiges Merkmal
Elektrotechnisch unterwiesene Person (gem. DGUV (Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung)) i

Das Portal

Das Weiterbildungsportal bietet Ihnen einen Überblick über die Weiterbildungsangebote in ganz Rheinland-Pfalz, schwerpunktmäßig aus den Bereichen der allgemeinen und beruflichen Weiterbildung. Es ist ein Angebot des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung Rheinland-Pfalz und des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz.

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Frei für Bildung

Beschäftigte in Rheinland-Pfalz haben das Recht, sich bis zu zehn Tage in zwei Jahren von der Arbeit freistellen zu lassen, um sich beruflich oder gesellschaftspolitisch weiterzubilden. Sie erhalten in dieser Zeit weiter ihr reguläres Gehalt und müssen dafür keinen Urlaub nehmen! Weitere Informationen und alle Veranstaltungen, für die eine Freistellung möglich ist, finden Sie über den folgenden Link.

Zur Bildungsfreistellung

Für Unternehmen

Die berufliche und betriebliche Weiterbildung stellt eine wichtige Säule der Fachkräftesicherung in Rheinland-Pfalz dar.

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