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Datenschutz und Datensicherheit: Pflichten, Fristen und Umsetzungsbedarf im Gastgewerbe

Dieses Angebot ist abgelaufen.

Inhalt

Datenschutz und Datensicherheit: Pflichten, Fristen und Umsetzungsbedarf im Gastgewerbe

Referenten: Herr Boris Maskow, Sozietät Bietmann, Rechtsberatung DEHOGA

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht &
Herr Armin Harbrecht, IT-Sicherheitsberater, aramido GmbH

Hotels stehen immer häufiger im Visier von kriminellen Hackern. Experten aus dem Bereich Datenschutz und IT-Sicherheit zeigen Ihnen, worauf Sie aufgrund der aktuellen Bedrohungslage und von rechtlichen Vorgaben achten müssen. Erleben Sie im Live Hack wie Hacker vorgehen, um an Kreditkarten- und Gästedaten zu kommen.

Seminarinhalte:

Aktuelle Bedrohungen
Live Hack
Neue gesetzliche Anforderungen (EU DSGVO, IT-Sicherheitsgesetz, Privacy Shield)
Technische und organisatorische Schutzmaßnahmen für Hotels

Eine Umsetzung datenschutzrechtlicher Vorgaben in den Bereichen Allgemeiner Datenschutz, Kundendatenschutz, Arbeitnehmerdatenschutz und IT-Datenschutz muss jedoch nicht teuer sein und kann sogar helfen, den Unternehmenswert zu erhöhen, interne Prozesse transparenter werden zu lassen und im Idealfall zu optimieren.
Unternehmen, die sich mit den Anforderungen modernen Datenschutzes intensiv auseinandersetzen, schaffen damit Voraussetzungen, um sich eine Position als
attraktiver Arbeitgeber auf dem Arbeitsmarkt zu sichern und im Wettbewerb um die Kundengunst zu bestehen. Gerade im Hotel- und Gaststättengewerbe, wo besonders viele sensible Personendaten anfallen, ist effektiver Datenschutz von besonderem Wert.

Termine

Für dieses Angebot ist momentan eine Zeit bzw. Ort bekannt:

ZeitenArtPreisOrtBemerkungen
20.11.18 09:30 - 13:00 Uhr Vormittags
Di.
179 
Sonderpreis DEHOGA MItglieder EUR 129,00
John-F.-Kennedy-Str. 15
55543 Bad Kreuznach

Das Portal

Das Weiterbildungsportal bietet Ihnen einen Überblick über die Weiterbildungsangebote in ganz Rheinland-Pfalz, schwerpunktmäßig aus den Bereichen der allgemeinen und beruflichen Weiterbildung. Es ist ein Angebot des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung Rheinland-Pfalz und des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz.

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Frei für Bildung

Beschäftigte in Rheinland-Pfalz haben das Recht, sich bis zu zehn Tage in zwei Jahren von der Arbeit freistellen zu lassen, um sich beruflich oder gesellschaftspolitisch weiterzubilden. Sie erhalten in dieser Zeit weiter ihr reguläres Gehalt und müssen dafür keinen Urlaub nehmen! Weitere Informationen und alle Veranstaltungen, für die eine Freistellung möglich ist, finden Sie über den folgenden Link.

Zur Bildungsfreistellung

Für Unternehmen

Die berufliche und betriebliche Weiterbildung stellt eine wichtige Säule der Fachkräftesicherung in Rheinland-Pfalz dar.

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