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Dienstplangestaltung für Anwender

Dieses Angebot ist abgelaufen.

Inhalt

Die Aufgabe der Dienstplangestaltung wird bei steigenden Leistungserwartungen und dem Ziel, dass auch die Mitarbeiter zufrieden sein sollen, immer relevanter. Aus diesem Grund ist der Dienstplan ein sehr wichtiges Instrument. Mit seiner Hilfe können vorhandene Kapazitäten entsprechend der Zielsetzungen gesteuert werden.

Die kompakte Veranstaltung behandelt im Zusammenhang mit der Dienstplangestaltung folgende Themen:

  • Arbeitszeitgesetz
  • Tarifliche Bestimmungen
  • Dienstvereinbarungen für Mitarbeiter im Stationsdienst
  • Dienstplanung in unterschiedlichen Tagewochen und mit unterschiedlichen Voraussetzungen
  • Flexibilisierung von Arbeitszeit
  • Dienstplanung bedarfsorientiert / Arbeitszeit- und Arbeitsplatzgestaltung
  • Arbeitszeitmodelle
  • Personalentwicklung/Mitarbeiterbeurteilung in der Praxis
  • DV-gestützte Dienstplangestaltung
  • Nutzen und Sinn der Zeiterfassung

Die Akkreditierung der Veranstaltung ist bei der BÄK und der RbP-Registrierung beruflich Pflegender GmbH beantragt.

Termine

Für dieses Angebot sind momentan 3 Zeiten bzw. Orte bekannt:

ZeitenArtPreisOrtBemerkungen
16.03.17 09:00 - 13:00 Uhr Vormittags
Do.
129  Vulkanstraße 58
56626 Andernach

Rhein-Mosel-Fachklinik Andernach, Konferenzzentrum, Raum 1

0,5 Tage

03.04.19 09:00 - 13:00 Uhr Vormittags
Mi.
116  s.o.

max. 16 Teilnehmer

Rhein-Mosel-Fachklinik Andernach

0,5 Tage

02.09.20 09:00 - 13:00 Uhr Vormittags
Mi.
s.o.
117  s.o.

max. 16 Teilnehmer

Rhein-Mosel-Fachklinik Andernach

0,5 Tage

Das Portal

Das Weiterbildungsportal bietet Ihnen einen Überblick über die Weiterbildungsangebote in ganz Rheinland-Pfalz, schwerpunktmäßig aus den Bereichen der allgemeinen und beruflichen Weiterbildung. Es ist ein Angebot des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung Rheinland-Pfalz und des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz.

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Frei für Bildung

Beschäftigte in Rheinland-Pfalz haben das Recht, sich bis zu zehn Tage in zwei Jahren von der Arbeit freistellen zu lassen, um sich beruflich oder gesellschaftspolitisch weiterzubilden. Sie erhalten in dieser Zeit weiter ihr reguläres Gehalt und müssen dafür keinen Urlaub nehmen! Weitere Informationen und alle Veranstaltungen, für die eine Freistellung möglich ist, finden Sie über den folgenden Link.

Zur Bildungsfreistellung

Für Unternehmen

Die berufliche und betriebliche Weiterbildung stellt eine wichtige Säule der Fachkräftesicherung in Rheinland-Pfalz dar.

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