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Qualitätsabnahme von Maschinen und Prozessen

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Inhalt

Ermittlung der Maschinen- und der potenziellen Prozessleistung

Reduzieren Sie überflüssige Qualitätsprüfungen und steigern Sie gleichzeitig die produktive Qualität in Ihrem Unternehmen. Die Voraussetzung für qualitative Produkte sind fähige Maschinen und Anlagen in der Produktion. Für die Beurteilung von Universal- und Spezialmaschinen sind praktikable Konzepte sowohl in der Beschaffungsphase als auch vor und während des praktischen Einsatzes unerlässlich. In diesem Seminar erhalten Sie das notwendige Wissen, um Qualitätsabnahmen selbstständig durchzuführen und anhand von eigens erarbeiteten Prüfergebnissen die Qualitätsfähigkeit der jeweiligen Maschine zu bewerten. Zudem werden wichtige Hinweise zu Sicherheits-, Umwelt- und technischen Abnahmen von Maschinen und Fertigungseinrichtungen gegeben.

Seminarinhalt

Erste Voraussetzung, um Qualität zu erzeugen und nicht mehr zu erprüfen, sind fähige Maschinen und Anlagen. Es gilt, bereits bei der Bestellung der Maschine Abnahmekriterien festzulegen, um Fehler zu vermeiden, damit im Nachhinein keine unnötigen Diskussionen entstehen.

In diesem Seminar werden besprochen:


  • Arten von Maschinenabnahmen

  • Statistische Abnahmeprüfung: Maschinenleistung und potenzielle Prozessleistung für messbare Merkmale

  • Bestimmung der zeitabhängigen Verteilungsmodelle nach DIN ISO 22514 Teil 1 und Teil 2

  • Gesetze, Normen, Richtlinien

  • Abnahmeverfahren, Abnahmekriterien

  • Geometrische Abnahmeprüfung, Positionsunsicherheit

  • Praktische Übungsbeispiele zu den Verteilungsmodellen

Das Portal

Das Weiterbildungsportal bietet Ihnen einen Überblick über die Weiterbildungsangebote in ganz Rheinland-Pfalz, schwerpunktmäßig aus den Bereichen der allgemeinen und beruflichen Weiterbildung. Es ist ein Angebot des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung Rheinland-Pfalz und des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz.

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Frei für Bildung

Beschäftigte in Rheinland-Pfalz haben das Recht, sich bis zu zehn Tage in zwei Jahren von der Arbeit freistellen zu lassen, um sich beruflich oder gesellschaftspolitisch weiterzubilden. Sie erhalten in dieser Zeit weiter ihr reguläres Gehalt und müssen dafür keinen Urlaub nehmen! Weitere Informationen und alle Veranstaltungen, für die eine Freistellung möglich ist, finden Sie über den folgenden Link.

Zur Bildungsfreistellung

Für Unternehmen

Die berufliche und betriebliche Weiterbildung stellt eine wichtige Säule der Fachkräftesicherung in Rheinland-Pfalz dar.

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