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Prozessauditor GFQ

Dieses Angebot ist abgelaufen.

Inhalt

1st/2nd party Auditor

Sie möchten über das Qualitätsmanagementsystem hinaus interne Prozesse oder Prozesse beim Lieferanten auditieren? Sie suchen nach Lösungen, die sowohl in der Automobil-/Zulieferer-Branche als auch unabhängig davon in anderen Branchen eingesetzt werden können? Lernen Sie die verschiedenen Anforderungen an ein Prozessaudit kennen und zu interpretieren. Verwenden Sie die Werkzeuge zur eigenständigen Durchführung von prozessorientierten Audits. Neben der Schulung in Theorie und Praxis wird Ihnen der effektive Nutzen von Prozessaudits und deren Anwendung vermittelt. Sie lernen, wie Prozessaudits praxisnah durchgeführt und die Ergebnisse zur Verbesserung und Weiterentwicklung des Produktentstehungsprozesses herangezogen werden können.

Lehrgangsinhalt

Der Lehrgang orientiert sich sehr stark an der Praxis. Die Anforderungen der Industrie - u. a. der Automobilindustrie nach z. B. VDA 6.3 - werden detailliert vorgestellt und erläutert, die Bewertung trainiert, Präventions- und Prozessverbesserungslösungen diskutiert. Fallbeispiele und Gruppenarbeiten sichern den Transfer in die Praxis.

In diesem Lehrgang werden Sie mit folgenden Themen vertraut gemacht:


  • Anwendung und Nutzen des Prozessaudits

  • Einführung in die automobilspezifischen Anforderungen nach z. B. VDA 6.3 und Prozessaudits außerhalb des Automobilsektors

  • Methoden zur Durchführung von Prozessaudits

  • Turtle-Analyse zur Risikoreduzierung

  • Ablauf des prozessorientierten Audits

  • Auditfolgemaßnahmen

  • Bewertung und Praxisübungen

Das Portal

Das Weiterbildungsportal bietet Ihnen einen Überblick über die Weiterbildungsangebote in ganz Rheinland-Pfalz, schwerpunktmäßig aus den Bereichen der allgemeinen und beruflichen Weiterbildung. Es ist ein Angebot des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung Rheinland-Pfalz und des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz.

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Frei für Bildung

Beschäftigte in Rheinland-Pfalz haben das Recht, sich bis zu zehn Tage in zwei Jahren von der Arbeit freistellen zu lassen, um sich beruflich oder gesellschaftspolitisch weiterzubilden. Sie erhalten in dieser Zeit weiter ihr reguläres Gehalt und müssen dafür keinen Urlaub nehmen! Weitere Informationen und alle Veranstaltungen, für die eine Freistellung möglich ist, finden Sie über den folgenden Link.

Zur Bildungsfreistellung

Für Unternehmen

Die berufliche und betriebliche Weiterbildung stellt eine wichtige Säule der Fachkräftesicherung in Rheinland-Pfalz dar.

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