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Fachkundiger Faserstäube nach der Gefahrstoffverordnung und TRGS 521

Dieses Angebot ist abgelaufen.

Inhalt

Dieser Lehrgang vermittelt Kenntnisse zur Beurteilung und zum sicheren Umgang mit künstlichen Mineralfasern (KMF) bei Abbruch, Sanierungs und Instandhaltungsarbeiten nach der Gefahrstoffverordnung und der TRGS 521.

Gefahrstoffverordnung hinsichtlich KMF
Inhalt und Regelungen der Vorschriften hinsichtlich KMF
Erkennen und Bewerten von KMF
Expositionskategorien nach TRGS 521
Einstufung und Bewertung nach TRGS 905 hinsichtlich Kanzerogenitätsindex (KIFaktor)
Sicherheitstechnische Schutzmaßnahmen
Abbruch, Sanierungs und Instandhaltungsarbeiten nach TRGS 521
Abfallbehandlung; Abfallrecht, Transport und Entsorgung
Unterweisungen, Betriebsanweisungen, Gefährdungsbeurteilungen
Persönliche und maschinentechnische Schutzausrüstungen

Sie erhalten eine Teilnahmebescheinigung.

Anmeldeschluss:

Anmeldung bei Andreas Dietz
Telefon: 0631 3677-166
Telefax: 0631 3677-267
Email: adietz@hwk-pfalz.de

Termine

Für dieses Angebot sind momentan 4 Zeiten bzw. Orte bekannt:

ZeitenArtPreisOrtBemerkungen
04.02.19 08:30 - 16:15 Uhr Ganztägig
Mo.
250  Im Stadtwald 15
67663 Kaiserslautern

Montag, von 8.30 Uhr bis 16.15 Uhr

weitere Infos.­.­.­

14.10.19 08:30 - 16:15 Uhr Ganztägig
Mo.
s.o.
250  s.o.

Montag, von 8.30 Uhr bis 16.15 Uhr

weitere Infos.­.­.­

03.02.20 08:30 - 16:15 Uhr Ganztägig
Mo.
s.o.
250  s.o.

Montag, von 8.30 Uhr bis 16.15 Uhr

weitere Infos.­.­.­

05.10.20 08:30 - 16:15 Uhr Ganztägig
Mo.
s.o.
250  s.o.

Montag, von 8.30 Uhr bis 16.15 Uhr

weitere Infos.­.­.­

Das Portal

Das Weiterbildungsportal bietet Ihnen einen Überblick über die Weiterbildungsangebote in ganz Rheinland-Pfalz, schwerpunktmäßig aus den Bereichen der allgemeinen und beruflichen Weiterbildung. Es ist ein Angebot des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung Rheinland-Pfalz und des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz.

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Frei für Bildung

Beschäftigte in Rheinland-Pfalz haben das Recht, sich bis zu zehn Tage in zwei Jahren von der Arbeit freistellen zu lassen, um sich beruflich oder gesellschaftspolitisch weiterzubilden. Sie erhalten in dieser Zeit weiter ihr reguläres Gehalt und müssen dafür keinen Urlaub nehmen! Weitere Informationen und alle Veranstaltungen, für die eine Freistellung möglich ist, finden Sie über den folgenden Link.

Zur Bildungsfreistellung

Für Unternehmen

Die berufliche und betriebliche Weiterbildung stellt eine wichtige Säule der Fachkräftesicherung in Rheinland-Pfalz dar.

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