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Zusätzliche Betreuungskraft nach § 87b Abs. 3 SGB XI

Dieses Angebot ist abgelaufen.

Inhalt

Verantwortungsbewusst und kompetent ausgebildete zusätzliche Betreuungskräfte nach § 87b SGB XI versorgen unter Anleitung und Verantwortung von Pflegefachkräften Menschen mit körperlichen Beeinträchtigungen, Demenz, psychischen Erkrankungen oder geistiger Behinderung. Sie motivieren, unterstützen und begleiten Pflegeempfänger* beim Malen, Basteln, Kochen, Backen, Lesen und Vorlesen, Bewegungsübungen, Besuch von kulturellen Veranstaltungen sowie handwerklichen Arbeiten. Sie sind eine echte Stütze der examinierten Kräfte und wichtiger Begleiter älterer und pflegebedürftiger Menschen.

  • Elementare Fürsorge und Betreuung - Recht und Sicherheit - Lebenswelten dementer Menschen - Interaktion und Beschäftigung

Abschluss: Diese Qualifizierung berechtigt zur Anerkennung nach § 87b, SGB XI Zertifikat der DEKRA Akademie "Zusätzliche Betreuungskraft nach § 87b Abs. 3 SGB XI " mit interner Prüfung (Schriftlich)

Gültig: Unbegrenzt - beachten Sie darüber hinaus bitte im anschließenden Beschäftigungsverhältnis die Pflicht zur regelmäßigen jährlichen Fortbildungen.

Zielgruppe: Diese Qualifizierung richtet sich an Menschen, die - Freude an der Arbeit mit älteren Menschen haben, - Interesse an der Ausübung einer helfenden Tätigkeit im sozial-pflegerischen Bereich mitbringen, - Bereits durch die Betreuung von Angehörigen Erfahrungen im sozial-pflegerischen Bereich sammeln konnten, - Quereinsteiger, die sich beruflich neu orientieren möchten oder Wiedereinsteiger, z.B. nach Elternzeit.

  • Zur besseren Lesbarkeit wurde auf weibliche Wortformen verzichtet. Selbstverständlich beziehen sich alle Informationen und Angaben sowohl auf Frauen wie Männer

Voraussetzungen: - Ausreichende Deutschkenntnisse - Gesundheitliche Eignung - Verantwortungsbewusstsein, Organisationsfähigkeit, Kooperationsfähigkeit und Ausgeglichenheit - Nachweis eines Orientierungspraktikums im Umfang von 40 Stunden in einer vollstationären (Pflegeheim, Kurzzeitpflege) oder teilstationären (Tages- und Nachtpflege) Einrichtung

Rechtliche Grundlage: Richtlinien nach § 87b Abs. 3 SGB XI zur Qualifikation und zu den Aufgaben von zusätzlichen Betreuungskräften in Pflegeheimen (Betreuungskräfte-Rl vom 19. August 2008 in der Fassung vom 29. Dezember 2014)

Zertifikat
Betreuungskraft (nach § 43b SGB XI mit § 53b) i
Förderungsart
Bildungsgutschein (nach AZAV, Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung) i
Sonstiges Merkmal
Pflegehelfer/in [privatrechtlich]

Termine

Für dieses Angebot ist momentan eine Zeit bzw. Ort bekannt:

ZeitenArtPreisOrtBemerkungen
18.09.17 - 08.12.17
Mo. und Fr.
832 
MWSt. befreit, kostenlos per Bildungsgutschein
Ernst-Boehe-Str. 23
67059 Ludwigshafen am Rhein

max. 25 Teilnehmer

Dauer: Das Seminar umfasst die nach § 87b geforderte Mindeststundenzahl von 160 Stunden Theorie (1 Monat) zuzüglich eines zweiwöchigen Betreuungspraktikums


Mindesteilnehmende: 0

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Das Portal

Das Weiterbildungsportal bietet Ihnen einen Überblick über die Weiterbildungsangebote in ganz Rheinland-Pfalz, schwerpunktmäßig aus den Bereichen der allgemeinen und beruflichen Weiterbildung. Es ist ein Angebot des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung Rheinland-Pfalz und des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz.

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Frei für Bildung

Beschäftigte in Rheinland-Pfalz haben das Recht, sich bis zu zehn Tage in zwei Jahren von der Arbeit freistellen zu lassen, um sich beruflich oder gesellschaftspolitisch weiterzubilden. Sie erhalten in dieser Zeit weiter ihr reguläres Gehalt und müssen dafür keinen Urlaub nehmen! Weitere Informationen und alle Veranstaltungen, für die eine Freistellung möglich ist, finden Sie über den folgenden Link.

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Für Unternehmen

Die berufliche und betriebliche Weiterbildung stellt eine wichtige Säule der Fachkräftesicherung in Rheinland-Pfalz dar.

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