Inhalt
SCC ist ein Managementsystem, welches Sie als Auftragnehmer* (C = Contractor) in den Mittelpunkt stellt. Ihre Auftraggeber stellen Anforderungen an Ihr Unternehmen, zu denen auch die Einhaltung von Forderungen an den Arbeits- und Umweltschutz, insbesondere auf fremdem Betriebsgelände gehört. Im Rahmen der SCC-Zertifizierung wird unter anderem geprüft, ob Ihre operativen Mitarbeiter und Führungskräfte eine SGU-Schulung und Prüfung absolviert haben (SGU = Sicherheit, Gesundheit, Umwelt). Die erfolgreiche Zertifizierung nach SCC gibt Ihnen die Möglichkeit, Aufträge wahrzunehmen, während der Auftraggeber die Garantie hat, dass auf seinem Betriebsgelände der Standard bezüglich Arbeitssicherheit und Umweltschutz gewahrt wird. Dieses Seminar dient als Prüfungsvorbereitung auf die SCC Dokument 17 Prüfung.
- Arbeitsschutzgesetzgebung und Europäische Richtlinien - Unfallursachen und Folgerungen für die Arbeitsschutzpolitik - Methoden zur Förderung des Arbeitsschutzes - Arbeitserlaubnis - Gefährdungsbeurteilung - Häufige Gefährdungen - Notfallplanung, Erste Hilfe - Brand- und Explosionsschutz - Umgang mit Gefahrstoffen und Abfällen (Auslöseschwelle, Kennzeichnung, Präventionsmaßnahmen) - Wasserrechtliche Vorschriften - Ergonomie am Arbeitsplatz - Alkohol und Drogen am Arbeitsplatz
Abschluss: Teilnahmebestätigung der DEKRA Akademie; Prüfung nach SCC Dok. 17 (die Prüfung wird von unabhängigen zugelassenen Prüforganisationen durchgeführt).
Gültig: 10 Jahre, danach ist eine Rezertifizierung analog dem Verfahren einer Erstzertifizierung erforderlich.
Zielgruppe: Operative Führungskräfte von Kontraktoren (z.B. Niederlassungsleiter, Bauleiter, Projektleiter, Meister, Techniker, Poliere), deren Betrieb nach SCC zertifiziert wird
- Zur besseren Lesbarkeit wurde auf weibliche Wortformen verzichtet. Selbstverständlich beziehen sich alle Informationen und Angaben sowohl auf Frauen wie Männer
Voraussetzungen: - Berufsausbildung/Studium in Deutschland Abgeschlossene deutsche Berufsausbildung / deutsches (Fach)-Hochschulstudium (gemäß BBiG bzw. Qualifikationsgruppen 1-4 gemäß Anlage 13 SGB VI) - Berufsausbildung/Studium im Ausland Personen, deren Qualifikation der Qualifikationsgruppe 1- 4 gem. Anlage 13 SGB VI entspricht mit mind. 1jähriger Berufserfahrung in Deutschland und damit Kenntnissen im deutschen Arbeits- und Umweltschutz - An-/Ungelernte Personen aus dem In- und Ausland Personen, deren Qualifikation der Qualifikationsgruppe 5 gem. Anlage 13 SGB VI entspricht, die jedoch aufgrund mind. 3-jähriger Berufserfahrung in Deutschland in einem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf Fähigkeiten erworben haben, die üblicherweise denen von Personen der höheren Qualifikationsgruppe 4 entsprechen und damit Kenntnisse im deutschen Arbeits- und Umweltschutz besitzen
Rechtliche Grundlage:
- Zertifikat
- SCC Sicherheits Certifikat Contraktoren