Inhalt
Der dauerhafte Erfolg eines Unternehmens hängt von flexiblen und wirtschaftlichen Geschäftsprozessen ab. Mit SAP werden wirtschaftliche Prozesse geschaffen und ertragsorientiertes Wachstum gefördert. Die Fortschritte im Bereich SAP bringen es mit sich, dass Arbeitnehmer/innen sich ständig qualifizieren müssen. Der Erwerb von Grundkenntnissen über SAP sowie die Teilnahme an spezifischen SAP-Kursen ist notwendig, um mit der speziellen SAP Terminologie umgehen zu können. Die Schulung "Finanzwesen / Finanzbuchhaltung" befasst sich mit den grundlegenden Strukturen und Verfahren der Finanzbuchhaltung im SAP-System. Sie erlernen die wesentlichen Funktionen der Finanzbuchhaltung auszuführen. Abschließen können Sie diesen Kurs mit einer SAP-Anwenderzertifizierung ?Externes Rechnungswesen - Finanzbuchhaltungl?. Das weltweit einheitliche und anerkannte SAP-Zertifikat gilt als eine der wichtigsten Herstellerzertifizierungen im kaufmännischen Bereich.
- Allgemeine Funktionen des SAP Systems und Navigation in der Anwendung Finanzbuchhaltung - Menüaufbau und -struktur, Hilfefunktionen der Anwendung - Organisationseinheiten, Stammdaten und ausgewählte Transaktionen der Finanzbuchhaltung - Buchungsvorgänge - Haupbuchhaltung - Kreditorenbuchhaltung (offene Posten und Zahlprogramm) - Debitorenbuchhaltung (offene Posten und Mahnprogramm) - Anlagenbuchhaltung - Sonderhauptbuchvorgänge - Zertifizierungsvorbereitung
Abschluss: Zertifikat der DEKRA Akademie, SAP-Anwenderzertifizierung "Externes Rechnungswesen - Finanzbuchhaltung"
Gültig:
Zielgruppe: Fachkräfte mit kaufmännischer Ausbildung oder mehrjähriger kaufmännischer Berufserfahrung.
- Zur besseren Lesbarkeit wurde auf weibliche Wortformen verzichtet. Selbstverständlich beziehen sich alle Informationen und Angaben sowohl auf Frauen wie Männer
Voraussetzungen: Erfahrungen mit der Handhabung eines Internet-Browsers, Kenntnisse der betriebswirtschaftlichen Abläufe in einer Unternehmung, Microsoft-Office Kenntnisse, Fachspezifische Berufskenntnisse aus dem Bereich Finanzbuchhaltung
Rechtliche Grundlage: Keine