Inhalt
Anspruchsvolle Aufgaben angehen: Immer mehr Institutionen suchen Mitarbeiter*, die soziale Einrichtungen wie Krankenhäuser, Rehazentren, Pflegeheime oder Kureinrichtungen sowie Krankenkassen, Versicherungen und Verbände als Wirtschaftsunternehmen managen können. Eine spannende Aufgabe in einem aufstrebenden Bereich mit sicheren Zukunftsperspektiven erwartet die Absolventen.
- Lern- und Arbeitsprozesse - Planen, Steuern und Organisieren betrieblicher Prozesse - Steuern von Qualitätsmanagementprozessen - Gestalten von Schnittstellen und Projekten - Steuern und Überwachen betriebswirtschaftlicher Prozesse - Führen und Entwickeln von Personal - Planen und Durchführen von Marketingmaßnahmen
Abschluss: "Geprüfte/-r Fachwirt/-in im Gesundheits- und Sozialwesen" mit Prüfung IHK Für die Teilnahme erhalten Sie 40 Fortbildungspunkte für die Registrierung beruflich Pflegender.
Gültig:
Zielgruppe: Mitarbeiter im Gesundheits- und Sozialwesen, die eine Leitungsfunktion anstreben und sich hierfür vorbereiten möchten oder an Führungskräfte, die Ihre Kenntnisse ergänzen bzw. vertiefen möchten.
- Zur besseren Lesbarkeit wurde auf weibliche Wortformen verzichtet. Selbstverständlich beziehen sich alle Informationen und Angaben sowohl auf Frauen wie Männer
Voraussetzungen: - Eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten nach dem Berufsbildungsgesetz oder der Handwerksordnung geregelten kaufmännischen, verwaltenden, medizinischen oder handwerklichen Ausbildungsberuf des Gesundheits- und Sozialwesens und danach mindestens einjährige Berufspraxis ODER - eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem bundesrechtlich geregelten Beruf im Gesundheitswesen oder einem dreijährigen landesrechtlich geregelten Beruf im Gesundheits- und Sozialwesen und eine mindestens einjährige Berufspraxis ODER - ein mit Erfolg abgeschlossenes einschlägiges Hochschulstudium und eine mindestens zweijährige Berufspraxis ODER - eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem sonstigen anerkannten kaufmännischen, verwaltenden oder hauswirtschaftlichen Ausbildungsberuf und danach eine mindestens zweijährige Berufspraxis ODER - eine mindestens fünfjährige Berufspraxis
Rechtliche Grundlage: § 53 Abs. 1 und 2 sowie § 30 Abs. 5 BBiG; Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Fortbildungsabschluss Geprüfter Fachwirt im Gesundheits- und Sozialwesen