Inhalt
Unternehmen, die an der Beförderung gefährlicher Güter mit Seeschiffen beteiligt sind, müssen schriftlich (mindestens) einen Gefahrgutbeauftragten* bestellen. Als Gefahrgutbeauftragter darf nur tätig werden, wer über einen gültigen Schulungsnachweis für den betreffenden Verkehrsträger verfügt. Die Teilnahme an der Grundausbildung schafft hierfür die Voraussetzung.
- Nationale und internationale Organisationen und Vorschriften - Gefährliche Güter - Freistellungsregelungen und begrenzte Mengen - Dokumentation - Versandstücke - Kennzeichnung - Beförderungsvorschriften - Gefahrgutvorschriften für die Seeschifffahrt
Abschluss: Teilnahmebestätigung der DEKRA Akademie zur Vorlage bei der IHK zur Anmeldung für die Prüfung. Nach bestandener Prüfung erteilt die IHK einen Schulungsnachweis als Gefahrgutbeauftragter, der zur Wahrnehmung der Aufgaben des Gefahrgutbeauftragten für den
Gültigkeit: 5 Jahre ab Datum der Prüfung
Zielgruppe: Personen, die für die Bestellung zum Gefahrgutbeauftragten vorgesehen sind, speziell in Verbindung mit dem Verkehrsträger Seeschiff
Voraussetzungen: Besuch des Seminars 'Gefahrgutbeauftragten-Grundausbildung: erster Verkehrsträger'
Grundlage: § 3(3) Gefahrgutbeauftragtenverordnung (GbV)
Hinweis: *) Zur besseren Lesbarkeit wurde auf weibliche Wortformen verzichtet. Selbstverständlich beziehen sich alle Informationen und Angaben sowohl auf Frauen wie Männer
- Sonstiges Merkmal
- Gefahrgutbeauftragte/r i