Inhalt
Der Arbeitgeber ist verpflichtet, für die Aufgaben im Rahmen der Ersten Hilfe, Brandbekämpfung und Evakuierung im Unternehmen Personen zu benennen (siehe § 10 ArbSchG). Um diese Aufgaben verantwortungsbewusst erfüllen zu können, bei Gefahrensituationen souverän und gelassen zu handeln, sind eine qualifizierte Ausbildung sowie regelmäßige Fortbildungen unerlässlich.
- Rechtliche Grundlagen des Evakuierungsschutzes - Vorbeugender Evakuierungsschutz in Gebäuden - Ziele, Organisation und Methoden des betrieblichen Evakuierungsschutz - DIN 14096 Teil A-C: Brandschutzordnung - Brandmeldeeinrichtungen; Kennzeichnung - Verh
Abschluss: Teilnahmebestätigung der DEKRA Akademie
Gültigkeit: Wiederholungsschulung bei Bedarf (§ 12 ArbSchG)
Zielgruppe: Personen, die zum/zur Evakuierungshelfer/in bestellt werden sollen bzw. diese Funktion schon ausüben.
Voraussetzungen: Es sind keine besonderen Voraussetzungen zu erfüllen.
Grundlage: § 10 ArbSchG
Je nach Stand der Anmeldungen kann es sein, dass der Kurs nach Frankfurt verlegt wird.
Hinweis: *) Zur besseren Lesbarkeit wurde auf weibliche Wortformen verzichtet. Selbstverständlich beziehen sich alle Informationen und Angaben sowohl auf Frauen wie Männer
- Sonstiges Merkmal
- Evakuierungshelfer/in [privatrechtlich] (gemäß § 10 ArbSchG)